Wie lange wird das Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I richtet sich in erster Linie nach der aus der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse entstehenden Anspruchsdauer und variiert zwischen sechs und 24 Monaten.

Der Bezugsanspruch endet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen oder ab dem Monat, der auf die Vollendung des für die Regelaltersrente im Sinne des SGB VI erforderlichen Lebensjahres (zurzeit das 65. Lebensjahr) folgt.

Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld lässt sich der unten stehenden Tabelle entnehmen (gültig für Ansprüche ab dem 01.01.2008). Hiernach ergibt sich die Dauer des Leistungsanspruchs aus der Dauer der vorangegangenen Versicherungspflichtverhältnisse sowie dem Lebensalter des Leistungsempfängers.

Maßgeblich für die Bestimmung der Dauer der zu berücksichtigenden Versicherungspflichtverhältnisse ist die Rahmenfrist zuzüglich einem Zeitraum von, also die letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung.

Mindestdauer der Versicherungspflichtverhältnisse Lebensjahr vollendet Anspruchsdauer in Monaten Anspruchsdauer in Kalendertagen
12 Monate (360 Tage) 6 Monate 180 Tage
16 Monate (480 Tage) 8 Monate 240 Tage
20 Monate (600 Tage) 10 Monate 300 Tage
24 Monate (720 Tage) 12 Monate 360 Tage
30 Monate (900 Tage) 50. 15 Monate 450 Tage
36 Monate (1080 Tage) 55. 18 Monate 540 Tage
48 Monate (1440 Tage) 58. 24 Monate 720 Tage

Anspruchsdauer bei „kurzer Anwartschaftszeit“

Abweichend ist die Anspruchsdauer bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Erfüllung der sogenannten kurzen Anwartschaftszeit geregelt. In diesem Fall bestimmt sich die Anspruchsdauer nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.

Mindestdauer der Versicherungspflichtverhältnisse Anspruchsdauer in Monaten Anspruchsdauer in Kalendertagen
6 Monate 3 Monate 90 Tage
8 Monate 4 Monate 120 Tage
10 Monate 5 Monate 150 Tage