Betreuungszuschlag
Der Betreuungszuschlag wurde am 14.02.2007 im Deutschen Bundestag beschlossen.
Hiernach erhalten Studierende und Auszubildende, die eine nach dem BAföG
förderungsfähige Ausbildung absolvieren, einen monatlichen Zuschlag von 113 Euro für jedes ihrer Kinder, das unter 10 Jahre alt ist. Diese Regelung tritt zum Wintersemester 2007 / 2008 in Kraft.
Kritische Stimmen sehen hierin allerdings keine echte Verbesserung der finanziellen Situation von Jungen Familien, in denen sich die Elternteile noch in der Ausbildung oder im Studium befinden. Vielmehr handle es sich beim Betreuungszuschlag um die faktische Wierdereinführung der Leistungen, die diese Personengruppen bei der Umstellung vom Erziehungsgeld zum Elterngeld einbüßen mussten.
