aktuelle Änderungen im Bereich ALG II
Am 1.06.2006 hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung weitere Änderungen und Reformen des Hartz IV Gesetzes beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen haben wir hier einmal für Sie zusammengestellt.
drastische Kürzungen bei Ablehnung von Job-Angeboten
Lehnt ein ALG II Empfänger zukünftig ein Job- oder Schulungsangebot ab droht eine Kürzung von 30 % der Leistungen.
Neu ist, dass nun auch die Unterkunftskosten gekürzt werden können.
Bei der zweiten Ablehnung eines Angebots innerhalb eines Jahres sind Kürzungen von 60 % der Leistungen möglich, bei der dritten Ablehnung in einem Jahr kann nun eine vollständige Streichung der Bezüge für die Dauer von drei Monaten anstehen.
Hierbei obliegt es dem Ermessen der Vermittlers, eine Milderung der Kürzungen zuzustimmen, wenn der Leistungsempfänger nachträglich seiner Arbeitspflicht nachkommt.
Im Falle einer kompletten Streichung der Bezüge ist der Bedarf durch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine zu decken.
Bei Heranwachsenden Leistungsempfängern unter 25 Jahren können die Streichungen auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt werden.
Kürzungen des ALG II drohen ebenfalls, wenn der Leistungsempfänger für den zuständigen Träger über einen unangemessenen Zeitraum unangemeldet nicht erreichbar ist.
Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft
Länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung lebende Erwachsene werden künftig als Bedarfsgemeinschaft angesehen und müssen demnach füreinander aufkommen.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Mitbewohner gleichgeschlechtlich sind oder nicht.
Der Nachweis darüber, das keine Lebensgemeinschaft vorliegt ist von den Mitgliedern der vermeintlichen Bedarfsgemeinschaft zu führen. Bisher war der zuständige Träger in der Beweispflicht und hatte den Nachweis des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft zu führen.
Änderung beim Schonvermögen
Ebenfalls geändert werden die Freibeträge bei der Vermögensanrechnung im Rahmen des ALG II, dem so genannten Schonvermögen.
Zu Gunsten einer besseren Altersvorsorge bleibt künftig ein Vermögen von € 250 statt wie bisher € 200 pro Lebensjahr anrechnungsfrei. Im Gegenzug werden allerdings die Freibeträge für sonstige Ersparnisse von bisher € 200 auf € 150 pro Lebensjahr abgesenkt.
strengere Kontrollen sind zu erwarten
Die Jobcenter sind nun verpflichtet eine Außendienst-Kontrolle einzurichten, um die Angaben der Leistungsempfänger durch stichprobenartige Hausbesuche zu prüfen.
Zudem wird der Datenabgleich mit anderen Behörden wesentlich vereinfacht, um falsche Angaben im Rahmen der Antragstellung beim ALG II schneller aufdecken zu können.
Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld
Die bisherigen Leistungen der so genannten Ich-AG und des Überbrückungsgeldes werden gestrichen.
An ihre Stelle tritt für Bezieher des Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen wollen, nun der so genannte Gründungszuschuss.
Mehr Informationen finden Sie im Artikel zum Gründungszuschuss.
