Festgeld anlegen: Formalitäten und Voraussetzungen
Um Kapital in Festgeld anlegen zu können, bestehen - ähnlich wie bei der Geldanlage in Tagesgeld - einige wenige Voraussetzungen. Der Inhaber des Festgeldkontos muss geschäftsfähig sein, was in der Regel bei volljährigen Personen der Fall ist. Minderjährige benötigen zur Eröffnung eines Festgeldkontos die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, meist also der Eltern.
Wie jedes andere Konto kann eine Festgeldanlage nur unter eigenem Namen getätigt werden. Aus diesem Grund sind die Banken verpflichtet, bei Eröffnung des Festgeldkontos eine sogenannte Legitimationsprüfung vorzunehmen. Wird die Geldanlage bei der Hausbank vor Ort eröffnet, geschieht dies durch Vorlage des Personalausweises.
Festgeldanlage online eröffnen
Bei der Tätigung einer Festgeldanlage über das Internet erfolgt die Legitimationsprüfung in der Regel im Wege des sogenannten Post-Ident-Verfahrens.
Hierbei druckt der spätere Kontoinhaber die Antragsunterlagen am Computer aus oder lässt sie sich auf Wunsch per Post zuschicken. Meist sind die Unterlagen bereits mit den online getätigten Angaben vorausgefüllt. Der Interessent begibt sich nun mit dem Unterlagen zur Eröffnung der Festgeldanlage sowie dem zugehörigen Post-Ident-Coupon zu einer Filiale der Deutsche Post AG, wo die Legitimationsprüfung durch einen Mitarbeiter vorgenommen wird. Nachdem der Interessen seinen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt und den Post-Ident-Coupon im Beisein des Post-Mitarbeiters unterschrieben hat, werden die entsprechenden Unterlagen der kontoführenden Bank zugesandt.
Verrechnungskonto bei der Festgeldanlage
Da das Festgeldkonto nicht für die Teilnahme am bargeldlosen Geldverkehr bestimmt ist, wird ein sogenanntes Verrechnungskonto benötigt. Auf dieses Konto werden nach Ablauf der Anlagedauer die Zinserträge überwiesen.
In der Regel kann der Anleger sein bereits vorhandenes Girokonto als Verrechnungskonto nutzen. Einige Banken bieten zudem die Option, ein Tagesgeldkonto bei derselben Bank als Verrechnungskonto anzugeben, auf welches dann wiederum über das zugehörige Referenzkonto zugegriffen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass der ausbezahlte Zinsertrag der Festgeldanlage ab dem Tag nach der Auszahlung erneut Zinsen auf dem Tagesgeldkonto erwirtschaftet.
Mindesteinlagen und Maximaleinlagen
In der Regel ist für die Eröffnung einer Festgeldanlage eine Untergrenze der Einlagenhöhe definiert, die sogenannte Mindesteinlage. Sie liegt üblicherweise zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Im Gegensatz zu vielen Tagesgeldkonten sind die Anlagebeträge bei der Geldanlage in Festgeld meist unbegrenzt. Wenige Banken begrenzen die Festgeldanlage der Höhe nach auf ein Volumen von in der Regel mehreren 100.000 Euro.
Für den durchschnittlichen Anleger dürfte diese Grenze daher wenig einschränkend sein. Allerdings sollte der Interessent sich bei hohen Anlagebeträgen im Vorfeld über die Einlagensicherung der jeweiligen Bank informieren.
