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Laufzeit der Festgeldanlage

Das entscheidende Merkmal der Festgeldanlage liegt darin, dass – im Gegensatz zum Tagesgeld – der Anlagebetrag und die Anlagedauer festgeschrieben sind.

Während der Anleger bei der Geldanlage in Tagesgeld demnach ständig Zugriff auf das Anlagekapital hat oder den Anlagebetrag aufstocken kann, ist dies bei der Geldanlage in Festgeld nicht vorgesehen.

Die Laufzeit der Festgeldanlage wird ebenfalls mit Eröffnung des Festgeldkontos definiert. Sie liegt in der Regel zwischen einem Monat und mehreren Jahren. Die Dauer der Festgeldanlage beeinflusst maßgeblich den auf die Anlage gewährten Zinssatz.

Kündigung der Festgeldanlage

Teilweise ist eine frist- und formgerechte Kündigung der Festgeldanlage vor dem Ablauf der Anlagedauer erforderlich, da sich diese ansonsten um den ursprünglich definierten Zeitraum verlängert (sogenanntes Kündigungsgeld).

Eine vorzeitige Kündigung der Festgeldanlage ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Einige Banken bieten diese Möglichkeit der Sonderverfügung jedoch auch bei Geldanlagen in Festgeld, wobei im Gegenzug der Zinssatz für die bisherige Anlagedauer bei vorzeitiger Kündigung deutlich gesenkt wird (sogenannter Strafzins oder Rückfallzins). Gelegentlich ist eine vorzeitige Sonderverfügung auf für Teilbeträge möglich, sofern die Mindesteinlage nicht unterschritten wird.

Grundsätzlich bietet sich die Geldanlage in Festgeld demnach vor allem dann an, wenn der Anleger mit Sicherheit weiß, dass ein Zugriff auf das Anlagekapital während der Laufzeit der Geldanlage nicht erforderlich sein wird. Für Anleger, die die Notwendigkeit eines Zugriffs auf das Anlagekapital nicht sicher ausschließen können, bietet sich ein Tagesgeldkonto als Alternative zum Festgeld an.