Die ec-/Maestro-Debitkarte
Nahezu jede Bank stattet die zum Girokonto gehörende Kundenkarte mit den Funktionen der Debitkarte ec-/Maestro aus, die fälschlicherweise oftmals auch als Scheckkarte bezeichnet wird.
Mittels dieser Funktion kann der Kontoinhaber Bargeld an Geldautomaten beziehen oder Zahlungen in Verbindung mit der zugehörigen PIN-Nummer („Geheimzahl“) oder seiner Unterschrift bargeldlos begleichen.
Zahlung mit ec-/Maestro und PIN-Nummer
Die wesentlichen Merkmale der Zahlung mittels einer ec-/Maestro-Karte unter Verwendung der zugehörigen PIN-Nummer liegen für die Bank in der einfachen Prüfung der Legitimation der Zahlung.
So wird nach der Eingabe der PIN-Nummer beispielsweise elektronisch überprüft, ob der Kunde über eine ausreichende Kontodeckung und Tageslimits verfügt, um die gewünschte Zahlung zu begleichen. Darüber hinaus wird geprüft, ob für die ec-/Maestro-Karte Sperrvermerke vorliegen und ob die eingegebene PIN-Nummer korrekt ist. Wird die PIN-Nummer dreimal hintereinander falsch eingegeben, führt dies aus Sicherheitsgründen zu einer Sperrung der Karte. Verläuft die Prüfung der Kartendaten erfolgreich, wird die Zahlung verbucht und das Girokonto direkt mit der entsprechenden Summe belastet (debitiert).
Für den Verbraucher bedeutet die Zahlung unter Eingabe der PIN-Nummer einen Sicherheitsgewinn im Verhältnis zur Zahlung mit der eigenen Unterschrift.
Zahlung mit ec-/Maestro und Unterschrift
Im Gegensatz zur Zahlung mit PIN-Nummer erfolgt bei der Zahlung mittels Unterschrift des Kontoinhabers weder eine Überprüfung der Kontodeckung, noch eine unmittelbare Debitierung des Girokontos.
Vielmehr gestattet der Kunde dem Zahlungsempfänger durch seine Unterschrift, dass der betreffende Betrag per Lastschrift vom Girokonto eingezogen werden kann. Da keine Prüfung der Kontodeckung erfolgt, kann der Kontoinhaber möglicherweise auch Zahlungen vornehmen, die nicht im Rahmen des Guthabens oder des eingeräumten Dispositionskredits verlaufen. Dies sollte vom Kontoinhaber aber in jedem Fall vermieden werden, da er sich durch diese Vorgehensweise möglicherweise einer Strafverfolgung wegen Betrugs aussetzen könnte.
Für den Verbraucher birgt das Bestehen der Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung mittels Unterschrift darüber hinaus weitere Gefahren. Kommt ein Dritter unberechtigt in den Besitz der ec-/Maestro-Karte, kann dieser durch eine Fälschung der auf der Karte befindlichen Unterschrift möglicherweise zulasten des Girokontos des Kontoinhabers einkaufen, ohne die zugehörige PIN-Nummer kennen zu müssen.
Sperrung der ec-/Maestro-Karte
Nicht zuletzt aus diesem Grund ist eine ec-/Maestro-Karte im Falle eines (vermuteten) Verlusts umgehend sperren zu lassen, auch wenn sichergestellt werden kann, dass die PIN-Nummer Dritten nicht bekannt ist. Darüber hinaus wird das Sicherheitsmerkmal der PIN-Nummer zunehmend als nicht ausreichend betrachtet.
Um eine Sperrung der ec-/Maestro-Karte vornehmen zu lassen, kann man sich telefonisch unter der Nummer 116116 an den eigens hierfür eingerichteten, Banken übergreifenden Sperr-Notruf wenden. Die Nummer des Sperr-Notrufs sollte man sich einprägen oder zumindest im Mobiltelefon gespeichert haben.
