Geldkarte
Im Gegensatz zur ec-/Maestro-Karte kann der Kontoinhaber mittels der Geldkarte nicht auf das auf dem Girokonto befindliche Guthaben zugreifen. Vielmehr versteht man unter dem Begriff der Geldkarte eine Funktion, die es erlaubt kleinere Beträge, meist bis zu 200 Euro, direkt auf einem in der Karte integrierten Chip zu hinterlegen. Diese Funktion wird teilweise auch als „elektronische Geldbörse“ beschrieben. Der Chip ist in der Regel direkt in der ec-/Maestro Karte integriert, teilweise aber auch als Bestandteil anderer Karten erhältlich. Die Aufladung des Geldkarten-Chips wird meist über einen Geldautomaten oder ein extra Terminal vorgenommen.
Es ist jedoch zu bedenken, dass im Falle eines Verlusts der Geldkarte auch das darauf gespeicherte Guthaben verloren ist.
Mithilfe der Geldkarte können dann kleinere Beträge direkt ohne Eingabe der PIN-Nummer beglichen werden. Gängige Einsatzgebiete sind beispielsweise der Fahrkartenkauf im öffentlichen Personennahverkehr, der Kauf von Briefmarken und Zigaretten oder die Zahlung an Parkautomaten. Ende 2006 konnte die Geldkarte in Deutschland bereits an mehr als 200.000 Akzeptanzstellen eingesetzt werden.
Zahlung im Internet und Altersverifikation mit der Geldkarte
Die Geldkarte kann auch zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet eingesetzt werden, sofern der jeweilige Anbieter eine Zahlung mit der Geldkarte akzeptiert und der Computer, an dem die Zahlung erfolgen soll, über ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 verfügt. Bestätigt der Kunde die Zahlung im Browser, wird der entsprechende Betrag direkt von der im Kartenlesegerät befindlichen Geldkarte abgebucht. Dies hat den Vorteil, das darüber hinaus keine sensiblen Daten, wie beispielsweise Kreditkarteninformationen übermittelt werden müssen. Als Inhaber der Geldkarte sollte man aus Sicherheitsgründen Zahlungen per Geldkarte dennoch nur an Computern durchführen, die nicht ohne Weiteres durch technische Manipulationen angreifbar sind.
Ein weiterer Einsatzzweck der Geldkarte ist seit Januar 2007 die Durchführung von Altersverifikationen mittels des auf dem Chip der Geldkarte gespeicherten Volljährigkeitsmerkmals. Dies ist allerdings nur dann hinterlegt, wenn der Karteninhaber bereits zum Zeitpunkt der Ausgabe der Karte volljährig war.
