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Neben dem klassischen Girokonto bieten viele Banken unterschiedliche Produkte für spezielle Kundengruppen an.
Der Beschreibung eines Kontos als Gehaltskonto entsteht durch die Auflage vieler Banken, zur gebührenfreien Nutzung eines Girokontos einen monatlichen Mindestgehaltseingang zu fordern. Gelegentlich kommen Angebote dieser Art zudem nur für Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis in Betracht. Abgesehen von diesen Einschränkungen unterscheidet sich das sogenannte Gehaltskonto nicht von einem klassischen Girokonto.
Beim Girokonto auf Guthabenbasis, auch Guthabenkonto genannt, steht dem Bankkunden grundsätzlich kein Dispositionskredit zur Verfügung. Aus Guthabenbasis wird ein Girokonto in der Regel dann geführt, wenn der Kontoinhaber über keine ausreichende Bonität für die Gewährung eines Dispositionskredits verfügt oder wenn der Kontoinhaber nur beschränkt geschäftsfähig (meist minderjährige Kontoinhaber) ist.
Nahezu alle Banken bieten für junge Kunden, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden spezielle Girokonto-Angebote an. Sofern der Interessent volljährig ist, beinhalten diese Angebote oftmals auch attraktive Zusatzleistungen wie beispielsweise Kreditkarten.
Jugendlichen, also Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind, bieten Banken in der Regel ein Girokonto an, dass auf Guthabenbasis geführt wird. So haben auch Jugendliche die Möglichkeit, die Gepflogenheiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs risikofrei kennenzulernen.
Das Girokonto eines Unternehmens oder das geschäftliche Konto eines Einzelunternehmers wird, im Gegensatz zu vielen Privatgirokonten, in der Regel nicht ohne die Erhebung einer monatlichen Kontoführungsgebühr geführt. Darüber hinaus sind bei der Eröffnung eines Geschäftskontos je nach Rechtsform des Unternehmens oftmals weitere Anforderungen zu beachten.