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Gehaltskonto

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Bei einem Gehaltskonto handelt es sich um ein Girokonto im klassischen Sinne. Der Begriff des Gehaltskontos entwickelte sich durch die Tatsache, dass der Gehaltseingang oder die Lohnzahlung heutzutage in der Regel bargeldlos per Überweisung erfolgt.

Teilweise werden durch die Bezeichnung eines Girokontos als Gehaltskonto auch bestimmte Anforderungen an potentielle Kunden zum Ausdruck gebracht. Beispielsweise richten sich als Gehaltskonto bezeichnete Girokonto-Angebot oftmals nur an Arbeitnehmer, nicht aber an Selbstständige oder Freiberufler.

Zudem ist zur gebührenfreien Führung des Girokontos in einigen Fällen ein monatlicher Mindestgehaltseingang erforderlich. Wird dieser nicht erreicht fällt in solchen Fällen eine vorher festgelegte Kontoführungsgebühr an. Angebote dieser Art sind daher in der Regel nur für Personen zu empfehlen, die den geforderten monatlichen Mindestgehaltseingang regelmäßig erreichen. Insbesondere aufgrund des Risikos des Eintretens eines Verlustes des Arbeitsplatzes ist daher ein ansonsten vergleichbares Angebot ohne besondere Anforderungen an den monatlichen Geldeingang vorzuziehen. Im Falle eines Ausbleibens der monatlichen Gehaltszahlungen werden ansonsten in einer finanziell ohnehin angespannten Lage weitere, vermeidbare Gebühren fällig.

Nichtsdestotrotz ist selbstverständlich jedes beliebige Girokonto zu Annahme von Gehalts- oder Lohnzahlungen geeignet.