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Nicht jeder, der einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht benötigt zwingend ein separates Geschäftskonto. Gerade kleine Einzelunternehmer und Kleinunternehmer mit einem geringen Buchungsaufkommen können, solange die Bank keine Einwände hat, die entsprechenden Transaktionen auch über ihr Privatkonto laufen lassen. Geht es dagegen um eine Tätigkeit mit hohem Buchungsaufkommen oder wird die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug gewünscht, führt am speziellen Geschäftskonto meist kein Weg vorbei. Gleiches gilt, schon aus Gründen der Übersichtlichkeit, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt.
In der Regel fallen beim Geschäftskonto Kontoführungsgebühren und leistungsbezogene Gebühren für Überweisungen, Daueraufträge oder ähnliches an. Sofern ein geschäftliches Girokonto als "kostenloses Geschäftskonto" beworben wird, bedeutet dies in der Regel, dass keine monatlichen Kontoführungsgebühren anfallen.
In der Regel verlangen die Banken jedoch dennoch Gebühren für viele Transaktionen wir Überweisungen, Daueraufträge oder den Einzug von Lastschriften. In vielen Fällen lassen sich die Kosten jedoch durch konsequente Nutzung von Onlinebanking und anderen modernen Kommunikationsmitteln so niedrig wie möglich halten. Bei sogenannten "kostenlosen Geschäftskonten" ist bei einigen Angeboten eine gewisse Anzahl an Transaktionen oder sonstigen Leistungen kostenfrei.
Dies führt dazu, dass ein "kostenloses Geschäftskonto" zwar theoretisch ohne anfallende Gebühre genutzt werden kann, in der Praxis aber, beispielsweise aufgrund einer Überschreitung der Zahl der gebührenfreien Transaktionen, oft dennoch Gebühren anfallen. Dennoch stellt oft schon allein das Entfallen der Kontoführungsgebühren, was bei einem Vergleich der Angebote verschiedener Banken eher die absolute Ausnahme als die Regel ist, auf ein Jahr gerechnet eine erhebliche Einsparung dar.
Im Gegensatz zum Privatkonto ist ein Dispositionskredit beim Geschäftskonto eher die Ausnahme als die Regel. Im Falle von Einzelunternehmen und Personengesellschaften hängt die Vergabe eines Dispo-Kredits von der Bonität der persönlich haftenden Gesellschafter ab. Bei einer GmbH oder anderen Formen von Kapitalgesellschaften wird in der Regel die Hinterlegung von Sicherheiten durch die Gesellschafter, beispielsweise in Form einer Bürgschaft, verlangt.
Neben den allgemeinen Grundsätzen zur Feststellung der Kundenidentität, die von der Kontoeröffnung durch natürliche Personen bekannt sind, sind bei der Eröffnung von Konten durch juristische Personen oft weitere Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise verlangen viele Banken die Vorlage aktueller Registerauszüge, um auszuschließen, dass die Gesellschaft nicht mehr existiert.
Im Einzelnen richten sich die von der Bankvoraussichtlich eingeholten Informationen regelmäßig nach den Richtlinien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.