Geschäftskonto für Unternehmen
Nicht jeder, der einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht benötigt zwingend ein separates Geschäftskonto. Gerade kleine Einzelunternehmer und Kleinunternehmer mit einem geringen Buchungsaufkommen können, solange die Bank keine Einwände hat, die entsprechenden Transaktionen auch über ihr Privatkonto laufen lassen. Geht es dagegen um eine Tätigkeit mit hohem Buchungsaufkommen oder wird die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug gewünscht, führt am speziellen Geschäftskonto meist kein Weg vorbei. Gleiches gilt, schon aus Gründen der Übersichtlichkeit, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft handelt.
Ein Geschäftskonto oder Unternehmenskonto ist nur in den seltensten Fällen kostenlos. In der Regel verlangen die Banken eine Gebühr für die Kontoführung sowie weitere Gebühren für viele Transaktionen wir Überweisungen, Daueraufträge oder den Einzug von Lastschriften. In vielen Fällen lassen sich die Kosten jedoch durch konsequente Nutzung von Onlinebanking und anderen modernen Kommunikationsmitteln so niedrig wie möglich halten.
Geschäftskonto mit Dispositionskredit
Im Gegensatz zum Privatkonto ist ein Dispositionskredit beim Geschäftskonto eher die Ausnahme als die Regel. Im Falle von Einzelunternehmen und Personengesellschaften hängt die Vergabe eines Dispo-Kredits von der Bonität der persönlich haftenden Gesellschafter ab. Bei einer GmbH oder anderen Formen von Kapitalgesellschaften wird in der Regel die Hinterlegung von Sicherheiten durch die Gesellschafter, beispielsweise in Form einer Bürgschaft, verlangt.
Kontoeröffnung durch Kapitalgesellschaften
Neben den allgemeinen Grundsätzen zur Feststellung der Kundenidentität, die von der Kontoeröffnung durch natürliche Personen bekannt sind, sind bei der Eröffnung von Konten durch juristische Personen oft weitere Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise verlangen viele Banken die Vorlage aktueller Registerauszüge, um auszuschließen, dass die Gesellschaft nicht mehr existiert.
Im Einzelnen richten sich die von der Bankvoraussichtlich eingeholten Informationen regelmäßig nach den Richtlinien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht.
