Girokonto für Jugendliche und Schüler
Nahezu alle Direktbanken und Filialbanken bieten heutzutage spezielle Girokonten für Schüler beziehungsweise Jugendliche an. Ähnlich wie bei Girokonto-Angeboten für Studenten und Auszubildende erfolgt die Kontoführung hier in der Regel kostenfrei.
Bei der Kontoeröffnung ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel der Eltern, erforderlich.
Ein Girokonto, dessen Kontoinhaber minderjährig und damit regelmäßig nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist aus rechtlichen Gründen ausschließlich auf Guthabenbasis zu führen. Die Einräumung eines Dispositionskredits erfolgt somit nicht.
Zum üblichen Leistungsspektrums eines Girokontos für Jugendliche gehört hingegen eine ec-/Maestro Karte für die Abwicklung von Bankgeschäften und bargeldlose Zahlungen. Nicht üblich ist hingegen die Ausgabe einer Kreditkarte, auch wenn dies als Debitkarte theoretisch denkbar wäre. Sofern eine Kreditkarte benötigt wird, bieten sich hier Kreditkarten auf Guthabenbasis als Ergänzung an.
Auch nach Erreichen der Volljährigkeit wird ein Schüler-Girokonto weitergeführt. Hier ist zu prüfen, ob, je nach Ausbildungsweg und individuellen Angeboten der jeweiligen Bank, die Kontoführung weiterhin kostenfrei möglich ist oder ob gegebenenfalls Gebühren anfallen.
