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Girokonto für Studenten oder Auszubildende

Viele Banken bieten inzwischen spezielle Girokonto-Angebote für Studenten und Auszubildende an. Diese bieten dem Kontoinhaber in der Regel eine kostenlose Führung des Girokontos sowie oftmals eine Fülle an kostenlosen oder sehr günstigen Zusatzleistungen, wie beispielweise Kreditkarten.

Bei Vorliegen entsprechender Einkünfte und Bonität ist grundsätzlich auch die Einräumung eines Dispositionskredits auf dem Girokonto denkbar.

Zur Führung eines Girokontos als gebührenfreies Studentenkonto oder Auszubildenenkonto hat der Kontoinhaber üblicherweise in regelmäßigen Abständen seinen Status gegenüber der kontoführenden Bank durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen, wie einem gültigen  Ausbildungsvertrag oder einer Immatrikulationsbescheinigung, nachzuweisen. Oftmals sind die Angebote der Banken zudem durch eine Altersgrenze eingeschränkt, die in der Regel bei einem Alter von 27 oder 30 Jahren liegt.

Nach Erlöschen des bezugsberechtigenden Status auf Seiten des Kontoinhabers oder bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze wird das Girokonto weitergeführt, wobei in diesem Fall Gebühren für die Kontoführung anfallen können. Es bietet sich daher an frühzeitig zu prüfen, zu welche Konditionen ein bisheriges Girokonto für Studenten oder Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung weitergeführt wird und ob ein Wechsel der kontoführenden Bank Gebühreneinsparungen mit sich bringt.

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VGW 179