Zinsen beim Girokonto
Bei der Nutzung eines Girokontos können Zinsen auf das hinterlegte Guthaben, aber auch Zinsen auf den Dispositionskredit oder gar dessen Überziehung anfallen. Erstgenannte Guthabenzinsen erhält des Kunde gegebenenfalls von der kontoführenden Bank, Zinsen auf den Dispo-Kredit oder bei dessen Überziehung sind vom Kontoinhaber an die Bank zu zahlen.
Zinsen auf den Dispositionskredit
Selbstverständlich ist der Kontoinhaber bei der tatsächlichen Nutzung der Dispositionslinie gegenüber der Bank zur Zahlung entsprechender Zinsen verpflichtet. Die Höhe der Zinsen orientier sich am aktuellen Stand des Marktes und ist daher variabel. Die kontoführende Bank ist verpflichtet, den Kontoinhaber über die Höhe der bei Nutzung des Dispositionskredits anfallenden Zinsen und deren Änderung zu informieren.
Im Regelfall liegen die Zinsen für die Nutzung der gewährten Dispositionslinie zwischen acht und 15% p.a., wobei eine tageweise Abrechnung erfolgt. Am Ende eines Quartals werden die angefallenen Zinsen auf den Dispositionskredit mit dem Saldo des Girokontos verrechnet.
Da die bei Nutzung des Dispositionskredits anfallenden Zinsen deutlich höher liegen als die gängiger Ratenkredite, bietet sich im Falle eines dauerhaft negativen Saldo des Girokontos gegebenenfalls eine Umschuldung in einen zinsgünstigeren klassischen Kredit an.
In jedem Fall sollte ein nicht nur sehr kurzfristig genutzter Dispositionskredit umgehend ausgeglichen werden, wenn hierfür freie Mittel, beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto, zur Verfügung stehen. Die Zinseinsparung durch Wegfall der Nutzung des Dispositionskredits liegt in aller Regel deutlich über den Guthabenzinsen einer gängigen Geldanlage.
Zinsen bei Überziehung des Dispositionskredits
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des gewährten Dispositionskredits zu handeln. Ist dies einmal nicht möglich, empfiehlt es sich, eine drohende Überziehung der Dispositionslinie der kontoführenden Bank frühzeitig mitzuteilen. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, eine Überziehung des Dispositionskredits zu dulden. Gegebenenfalls droht bei einer exzessiven Überziehung der Dispositionslinie sogar eine Kündigung selbiger. Eine Überziehung liegt ebenfalls vor, wenn dem Kunden kein Dispositionskredit eingeräumt wurde und der Saldo des Girokontos ins Soll fällt.
Im Falle einer Überziehung des eingeräumten Dispositionskredits fallen ebenfalls tageweise Überziehungszinsen an, die genau wie die Zinsen des Dispositionskredits am Quartalsende mit dem Saldo des Girokontos verrechnet werden. Der anfallende Überziehungszins ist jedoch meist noch einmal deutlich höher, als der des Dispositionskredits.
Guthabenzinsen
Erhebliche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Gewährung von Zinsen auf das auf dem Girokonto befindliche Guthaben.
Die Spanne reicht hier von Banken, die keine Guthabenzinsen auf Girokonto-Einlagen anbieten, bis zu Girokonto-Angeboten, die fast Zinssätze in Bereich eines Tagesgeldkontos erreichen. In vielen Fällen ist der gewährte Guthabenzins nach der Höhe der Einlage gestaffelt. Einige Angebote bieten erst ab einer bestimmten Einlagesumme eine Verzinsung des Guthabens.
Girokonto-Angebote mit verhältnismäßig hohen Zinsen auf das hinterlegte Guthaben lassen sich vorwiegend bei Direktbanken finden. Bei Filialbanken übersteigt der Guthabenzinssatz in der Regel 0,5% p.a. nur selten.
Bei der Auswahl eines passenden Girokontos sollte der Guthabenzinssatz jedoch in der Regel eher eine untergeordnete Rolle spielen. Ist erhebliches Guthaben zu erwarten, bietet es sich an - sofern das gewünschte Girokonto keinen ausreichend hohen Zinssatz bietet – dieses im Rahmen einer flexiblen Geldanlage zu deponieren. Hier kommt beispielsweise ein zinsstarkes Tagesgeldkonto in Betracht.
