Kreditkarte beantragen
Für die Beantragung einer Kreditkarte gelten, sofern es sich nicht um eine Prepaid-Kreditkarte handelt, die selben Regelungen, die auch bei der Eröffnung von Bankkonten Anwendung finden.
Wer eine Kreditkarte beantragen möchte, muss daher voll geschäftsfähig sein. Dies ist in der Regel bei jeder volljährigen Person der Fall. Für Jugendliche ist die Ausstellung einer Kreditkarte auf den eigenen Namen daher grundsätzlich nicht möglich. Ihnen bleibt der Rückgriff auf die bereits angesprochenen Kreditkarten auf Guthabenbasis, die sogenannten Prepaid-Kreditkarten.
Kein Kreditkarten-Antrag unter fremden Namen
Zudem ist die kartenausgebende Bank aufgrund des Grundsatzes der Kontenklarheit- und Wahrheit verpflichtet die Identität des späteren Karteninhabers zu überprüfen. Dies geschieht bei der Beantragung einer Kreditkarte bei der Hausbank vor Ort durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Kreditkarten online bestellen
Wird eine Kreditkarte online über das Internet beantragt, wird die Identität in der Regel im Rahmen des sogenannten Post-Ident-Verfahrens geprüft.
Hierzu druckt der Antragsteller die notwendigen Formulare, die er im Rahmen der Online-Antragstellung auf der Webseite der jeweiligen Bank erhält, aus. In der Regel sind die Formulare bereits durch die während der Antragstellung auf der Webseite eingegebenen Daten vorausgefüllt, sodass diese lediglich noch unterschrieben werden müssen. Mit diesen Unterlagen sucht der Antragsteller eine Filiale der Deutschen Post AG auf, wo er unter Vorlage seines Reisepasses oder Personalausweises seine Identität gegenüber dem Postmitarbeiter durch seine Unterschrift auf dem Post-Ident-Coupon bestätigt. Dieser wird nun an die kartenausgebende Bank gesendet, die dann den Kreditkarten-Antrag bearbeitet und - sofern die weiteren Voraussetzungen zur Ausstellung einer Kreditkarte gegeben sind - die Kreditkarte ausstellt und dem Karteninhaber per Post zusendet.
Bonitätsprüfung auf Basis der SCHUFA-Daten
Seriöse Banken prüfen im Rahmen der Beantragung einer Kreditkarte die Bonität des Antragstellers mittels bei der SCHUFA und anderen Datenanbietern hinterlegten Merkmalen. Während ein schlechter Scoring-Wert hier oftmals lediglich die Höhe des bereitgestellten Verfügungsrahmens beeinflussen dürfte, wird ein im Rahmen der SCHUFA-Auskuft hinterlegtes Negativmerkmal in der Regel zur Ablehnung des Antrags führen.
In diesem Fall bleibt dem Interessenten meist auch nur die Nutzung einer Prepaid-Kreditkarte, bei deren Beantragung eine SCHUFA-Auskunft unnötig ist, da dem Karteninhaber hier kein Kredit zugestanden wird.
