sozialleistungen.info > Finanzen & Vorsorge > Bankprodukte > Kreditkarte > Rückzahlung und Abrechnung

Rückzahlung und Abrechnung der Kreditkarten-Umsätze

Der Kreditkarteninhaber erhält in der Regel von der kartenausgebender Bank eine monatliche Abrechnung der über die Kreditkarte getätigten Umsätze. Je nach dem, welche Kreditkarte genutzt wird, variiert die Art der Rückzahlung der Kreditkartenumsätze an die jeweilige Bank. Im Wesentlichen lassen sich Kreditkarten in der Frage der Rückzahlungsmodalitäten in drei Gruppen teilen.

Debit-Card oder Direct-Card

Sogenannte Direkt-Kreditkarten oder Debit-Kreditkarten werden meist in Verbindung mit einem Girokonto ausgegeben. Die über die Kreditkarte getätigten Umsätze werden direkt und taggleich zulasten des zugehörigen Girokontos verbucht. Es wird hierbei kein Kredit eingeräumt, der Karteneinhaber kann lediglich innerhalb des Verfügungsrahmens seines Girokontos agieren.

Charge-Card

Bei der sogenannten Charge-Card werden die getätigten Umsätze mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats abgerechnet und sind zu diesem Zeitpunkt auch vollständig fällig und damit zurückzuführen. Hierbei räumt die kartenausgebende Bank dem Kreditkarteninhaber einen kurzfristigen, oftmals zinsfreien, Kredit ein. Eine Teilzahlungsmöglichkeit besteht bei der Rückzahlung in der Regel nicht.

Klassische Kreditkarte

Nach dem klassischen Verständnis einer Kreditkarte wird dem Karteninhaber ein gewisser Verfügungsrahmen eingeräumt, innerhalb dessen er handeln kann. Der Karteninhaber ist meist zur Rückzahlung einer monatlichen Mindestsumme oder eines prozentualen Mindestanteils seines Solls verpflichtet. Für die aufgelaufenen Sollbeträge auf dem Kreditkartenkonto fallen Sollzinsen an. Allerdings gewährt die kartenausgebende Bank oftmals eine Zinsfreie Phase auf jeden getätigten Umsatz.