Sicherheit und Betrug bei der Kreditkarten-Nutzung
Die Sicherheitsaspekte spielen bei Kreditkarten eine sehr große Rolle. Im Umgang mit Kreditkarten sollte man einige Grundregeln beachten. Viele Kreditkartennutzer können sich ihre Geheimzahl nicht merken und notieren diese im Geldbeutel oder an anderer Stelle. Es gibt sogar Karteninhaber, die ihre Geheimzahl direkt auf die Karte schreiben. Von solchen Praktiken ist dringend abzuraten und man sollte die eigene Geheimzahl – wenn überhaupt - an einem sicheren Ort und unabhängig von der Karte aufbewahren. Ein weiteres Sicherheitsrisiko ist gegeben, wenn man die Geheimnummer anderen Menschen gegenüber preisgibt.
Im Zweifel die Kreditkarte sperren lassen
Wenn man nun Geld mit der Karte abhebt oder mit ihr bezahlt, dann sollte man darauf achten, dass niemand in der näheren Umgebung die PIN ausspioniert. Die Belege, die sie erhalten und die die gesamte Kartennummer aufgedruckt haben, sollten vor der Entsorgung unleserlich gemacht werden. Alle Kreditkarteninstitute haben spezielle Notrufnummern, bei denen man seine Karte sperren lassen kann. Im Falle eines Verlusts sollte man schnellstmöglich Gebrauch von diesem Service machen. Wenn man die gestohlene Karte innerhalb von 24 Stunden meldet, haftet der Karteninhaber mit höchstens 50 Euro. Die Notruf-Nummern sind jederzeit erreichbar. Ein neueres Problem sind die so genannten Phishing-Emails, die über das Internet versuchen, Kreditkartendaten auszuspähen. Hier gilt der Grundsatz, dass keine Bank Daten über Email anfordert, so auch kein Kreditkartenunternehmen.
Durch die neuen Möglichkeiten des Internets hat auch der Kreditkartenbetrug einen Aufschwung erlebt. Computerprogramme berechnen nach bestimmten Verfahren unterschiedliche Kreditkartennummern, die anschließend zu betrügerischen Zwecken genutzt werden können. In solchen und ähnlichen Fällen stellt sich oft die Frage, wer in diesen Situationen haftet. Der Karteninhaber ist verpflichtet, das Kreditinstitut vom Verlust der Karte in Kenntnis zu setzen, um weiteren Schaden zu verhindern. Sobald diese Meldung durchgeführt wurde, kann der Kunde nicht mehr vollständig haftbar gemacht werden. Wenn der Kunde jedoch fahrlässig gehandelt hat, indem er seine PIN Dritten preisgegeben hat, kann er in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Viele Konsumenten haben Zweifel, ob ihre Kreditkartennummer sicher über das Internet übertragen wird. An dieser Stelle sollte man unbedingt prüfen, ob die Daten verschlüsselt per SSL übertragen werden. Dies erkennt man daran, dass die Adresszeile mit https:// statt mit http:// beginnt.
