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Grundprinzip der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist als private Altersversorgung keine Zwangsrente, womit die Teilnahme freiwillig ist. Damit möglichst breite Schichten der Bevölkerung für das Alter vorsorgen, gewährt der Staat eine Grundzulage, eine Kinderzulage sowie Steuervergünstigungen, die sich vor allem für Besserverdienende lohnen.

Und so funktioniert die Riester-Rente: Arbeitnehmer zahlen regelmäßig Beiträge, deren Höhe vom Vorjahreseinkommen abgeleitet wird, in förderfähige Sparformen ein – während der Staat eine Altersvorsorgezulage, die in den Vertrag fließt, sowie Kinderzulagen und einen steuermindernden Sonderausgabenabzug gewährt, um eine Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase zu vermeiden. Ausgezahlt wird die voll steuerpflichtige Riester-Rente zum gleichen Zeitpunkt wie die gesetzliche Rente - also derzeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Geht ein Arbeitnehmer schon vor dem 65. Lebensjahr und frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Rente, kann per Antrag auch eine frühere Auszahlung der Riester-Rente veranlasst werden. Unabhängig vom Beginn der Auszahlung läuft die Riester-Rente bis zum Tod.

Begünstigt werden vor allem einkommensschwache Familien aufgrund der attraktiven Kinderzulagen - was im Umkehrschluss mit dem Rat an Alleinstehende verbunden ist, genau zu prüfen, ob eine klassische Privatrente möglicherweise sogar die bessere Alternative darstellt.

Beispielhaft beschreiben zwei Modell die staatlichen Leistungen der Riester-Rente - zum einen für einen Alleinstehenden ohne Kind sowie zum anderen für eine Familie mit zwei Kindern - bei letzterem beträgt die Kinderzulage noch 175 Euro pro Kind, da sie vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 auf die Welt kamen, zahlt der Staat mittlerweile 300 Euro pro Kind.

Beispiel: Alleinstehende Person ohne Kind

Rentenversicherungs-
pflichtiges Vorjahres-
einkommen
Grund-
zulage
Kinder-
zulage
Eigen-
beitrag
Sparleistung insgesamt* zusätzl. Steuer-
ersparnis
Förderanteil am Gesamtbeitrag
5.000 € 154 € 0 € 60 € 214 € 0 € 72%
15.000 € 154 € 0 € 446 € 600 € 0 € 26%
25.000 € 154 € 0 € 846 € 1.000 € 141 € 30%
40.000 € 154 € 0 € 1.446 € 1.600 € 427 € 36%
50.000 € 154 € 0 € 1.846 € 2.000 € 663 € 41%
75.000 € 154 € 0 € 1.946 € 2.100 € 776 € 44%
*) 4% des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Beispiel: Ehepaar mit zwei Kinder (ein Rentenversicherungspflichtiger)

Rentenversicherungs-
pflichtiges Vorjahres-
einkommen
Grund-
zulage
Kinder-
zulage
Eigen-
beitrag
Sparleistung insgesamt* zusätzl. Steuer-
ersparnis
Förderanteil am Gesamtbeitrag
5.000 € 308 € 370 € 60 € 738 € 0 € 72%
15.000 € 308 € 370 € 60 € 1.000 € 0 € 26%
25.000 € 308 € 370 € 322 € 1.000 € 0 € 30%
40.000 € 308 € 370 € 922 € 1.600 € 0 € 36%
50.000 € 308 € 370 € 1.322 € 2.000 € 0 € 41%
75.000 € 308 € 370 € 1.422 € 2.100 € 14 € 44%
*) 4% des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Wie oben in den Tabelle ersichtlich, fördert der Staat die Riester-Sparer durch direkte Sparzulagen. Erwachsene erhalten zum einen die so genannte Grundzulage - zusammengenommen mit der Kinderzulage machen beide Förderungen die Altersversorgungszulage aus.

Die Grundzulage beträgt:

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind:

Für Kinder gibt es die Zulage so lange, wie der Staat das Kindergeld bewilligt. Grundsätzlich wird die Kinderzulage dem Vertrag der Mutter gutgeschrieben - es sei denn, die Ehepartner beantragen, dass sie dem Vertrag des Vaters zugerechnet werden soll.

Zum Grundprinzip der Riester-Rente gehört es auch, dass die Altersvorsorgezulage beantragt werden muss. Ein häufiger und teurer Irrtum ist der Glaube, dass die Zulagen durch die Günstigerprüfung des Finanzamts berücksichtigt und als Steuerermäßigung ausgezahlt werden. Die Steuerermäßigung ist dabei lediglich der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Daher ist es sehr wichtig einen Antrag auf Altersvorsorgezulage so schnell wie möglich auszufüllen und an den Anbieter der Riester-Rente zu senden – denn wenn die Altersvorsorgezulage über vier Jahre nicht beantragt wurde, verfällt der Anspruch auf diese Begünstigung. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde mittlerweile der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt, der den Anbieter die Vollmacht überträgt, die Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne die jeweilige Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen. Die Altersvorsorgezulage gibt es generell nur für zertifizierte Riester-Rente-Modelle, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wurden. Ebenso ist es wichtig, dass Riester-Rentenversicherte ihren Anbieter über Änderungen im Familienstand informieren, um zum Beispiel die Kinderzulage zu erhalten.

Aufgrund der staatlichen Förderung macht die Riester-Rente als zusätzliche Altersvorsorge damit für Arbeitnehmer durchaus Sinn. Es gibt nur eine Ausnahmesituation, bei der vom Vertragsabschluss abgeraten werden muss: Die Riester-Rente ist zwar sozuagen „Hartz IV-sicher", wird aber in der Rentenphase auf die gesetzliche Grundsicherung angerechnet. Wer also bereits heute weiß, dass die Rente unter der gesetzlichen Grundsicherung liegt, sollte von der Riester-Rente Abstand nehmen, da ansonsten in diesem Fall Kapital verbrannt werden würde.