Zertifizierung von Riester-Renten-Produkten
Die Riester-Rente hat sich zwar mittlerweile zu einer erfolgreichen Marke entwickelt - die jedoch vom Staat strikt gegen Missbrauch geschützt wird. Anbieter, die ein Riester-Produkt anbieten wollen, dürfen es nicht frei und ungeprüft auf dem Markt anbieten, sondern müssen es von der BaFin zertifizieren lassen. Das Zertifikat bestätigt aber nur, dass das Produkt den staatlichen Anforderungen und Kriterien entspricht und ist in keinster Weise ein Qualitätssiegel für die Geldanlage – was bedeutet, das mit einem Zertifikat keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit oder Rentabilität eines Riester-Produkts getroffen wird. Denn das BaFin prüft nicht, ob die Zusagen des Anbieters erfüllbar und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
Um eine Zertifizierung zu erhalten, braucht der Anbieter eines Riester-Produkts der BaFin lediglich die Vertragsbedingungen vorzulegen. Werden diese von der BaFin akzeptiert, gilt die Zertifizierung automatisch für alle Verträge, denen diese Bedingungen unverändert zugrunde gelegt werden. Anbieter für Riester-Renten-Produkte dürfen nur Banken, Versicherer und Investmentfonds mit Sitz in der Europäischen Union sein – während Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten nur dann Produkte anbieten dürfen, wenn sie über eine Niederlassung in Deutschland verfügen.
Im Einzelnen müssen für ein Riester-Produkt folgende Bedingungen und Kriterien erfüllt werden, damit es als förderfähig anerkannt wird:
- Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr und nicht vor Beginn der Altersrente.
- Die Verträge müssen ab dem 01.01.2006 geschlechtsneutral konzipiert sein.
- Eingezahlte Beiträge und Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlphase garantiert sein.
- Das Produkt muss lebenslange Leistungen garantieren.
- Die Vertriebs- und Abschlusskosten müssen über einen Zeitraum von mindestes 5 Jahren verteilt werden.
- Der Anleger muss vom Anbieter über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der Geldanlage und das Risikopotential unterrichtet werden.
- Altersvorsorgeverträge inklusive dem darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und unterliegen nicht der Insolvenzmasse.
Wer am Abschluss einer Riester-Rente interessiert ist, sollte sich sicherheitshalber davon überzeugen, dass das in Frage kommende Produkt zertifiziert ist. Führt das Angebot den folgenden Vermerk, dass der "der Altersvorsorgevertrag zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderfähig ist", handelt es sich um ein – lediglich den staatlichen Kriterien entsprechend – seriöses Produkt. Inwiefern das Riester-Produkt auch ein effiziente Geldanlage ist, wird damit aber nicht belegt.
Die Riester-Renten-Produkte
Es gibt nicht die eine Riester-Rente – im Gegensatz zur staatlichen Rente können Interessierte auf dem Markt aus verschiedenen Modellen wählen, die mal mit mehr und mal mit weniger Risiken verbunden sind. Fest steht: Mit einem Riester-Vertrag wird aufgrund der staatlichen Förderung sogar dann ein Gewinn erzielt, wenn die Anlage keinerlei Erträge erwirtschaftet, da mindestens die Einzahlungen und die staatlichen Zulagen für die Auszahlung garantiert sind.
Riester-Sparer können zwischen drei verschiedenen Anlageformen wählen – einer Rentenversicherung, einem Fondssparplan und einem Banksparplan, die jeweils um eine Zusatzversicherung ergänzt werden könnenn. Die staatliche Förderung unterscheidet sich, im Gegensatz zu den Anlagerisiken und den Profitchancen, bei den Produkten nicht. Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch von dem Nutzer flexibel gehandhabt werden, denn weil der Beitrag gesenkt, erhöht oder ausgesetzt werden kann, passt sich der Vertrag den persönlichen Lebensumständen optimal an.
