Zusatzversicherungen zur Riester-Rente
Es ist möglich, Riester-Verträge mit zusätzlichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen zu kombinieren, wodurch die staatliche Förderung nicht gefährdet wird. Die an einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung interessierten Riester-Sparer müssten einen Teil der Beiträge entsprechend für den Risikoschutz verwenden, wodurch die spätere Rente dementsprechend geringer ausfallen würde. Die Verschiebungen sind allerdings gedeckelt - es dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamtbeitrages in Invaliditätsleistungen fließen. Darüber hinaus es ebenso möglich, einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag aufzunehmen.
Inwiefern eine „Riester-Kombination“ aus Rente und Berufs- sowie Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt vom zur Verfügungen stehenden Vermögen ab. Es gilt zu bedenken, dass die maximal 15 Prozent, die aus dem Riester-Vertrag abfließen, eine Art Risikoversicherung sind - denn für den Fall, dass während des Erwerbslebens keine Berufsunfähigkeit eintritt, verzichten die Riester-Sparer auf einen Teil ihrer Rente.
