Zulassung (Zertifizierung) für Rürup-Renten-Produkte
Um als Anleger sicher zu gehen, dass ein Altersvorsorgeprodukt auch wirklich als Rürup-Rente anerkannt wird, sollte man im Vertrag nach der der Zertifizierung suchen, die das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen ausstellt. Die Anbieter einer Rürup-Rente sind verpflichtet, auf diese Zertifizierung hinzuweisen, da diese dem Anleger eine rechtliche Absicherung bezüglich der staatlichen Förderung garantiert.
Als Anleger sollte man jedoch nicht annehmen, dass die Zertifizierung irgendeine Aussage über die Wirtschaftlichkeit und Qualität des Finanzproduktes macht. Bei der Prüfung durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen wird lediglich festgestellt, ob bestimmte Vertragsinhalte den Förderungskriterien der Rürup-Rente entsprechen. Ist dies der Fall, erhält der jeweilige Anbieter ein entsprechendes Zertifikat, auch wenn die durch den Anbieter aufgezeichnete Renditeentwicklung nicht realistisch ist, oder es andere Gründe gibt, die berechtigte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Altersvorsorge zulassen.
Im Einzelnen müssen für ein Rürup-Produkt folgende Bedingungen und Kriterien erfüllt werden, damit es als förderfähig im Sinne einer staatlichen Förderung anerkannt wird:
- Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen,
- die Ansprüche aus der Rürup-Rente dürfen nicht vererbbar sein,
- die Rürup-Rente darf weder übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden,
- der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente garantieren. Die Auszahlung in einer Summe oder in Teilen ist dementsprechend nicht möglich,
- bestimmte Informationen, zum Beispiel über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten und ähnlichem muss bereitgestellt werden,
- eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhen des Vertrages muss gestattet werden.
Wer am Abschluss einer Rürup-Rente interessiert ist, sollte sich sicherheitshalber davon überzeugen, dass das in Frage kommende Produkt zertifiziert ist.
Die Rürup-Renten-Produkte
Ebenso wie bei der Riester-Rente gibt es nicht nur ein einziges Produkt, dass als Rürup-Rente bezeichnet wird. Auch hier bieten verschiedene Anbieter unterschiedliche Modelle an, deren Risiken ebenso wie die Renditechancen variieren. Fest steht: Schafft man sich mit einem Rürup-Vertrag einen steurlichen Vorteil, der durch die Besteuerung bei Auszahlung nicht aufgehoben wird, hat ein Sparer auch dann einen Gewinn erzielt, wenn die Anlage keinerlei Erträge erwirtschaftet, da mindestens der Gesamtwert der Einzahlungen garantiert ist.
Riester-Sparer können zwischen verschiedenen Anlageformen wählen – einer Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan und einer Sofortrente, die jeweils um Zusatzversicherungen ergänzt werden können. Die steuerliche Begünstigung unterscheidet sich bei den Produkten nicht – im Gegensatz zu den Anlagerisiken und den Profitchancen.
Für alle Produkte gilt: Die Beiträge sollten möglichst jährlich gezahlt werden – auch wenn es sich damit um einen vergleichsweise hohen jährlichen Einmalbetrag handelt. Bei der monatlichen Zahlung erheben die Versicherer Zuschläge, die langfristig auf die Rendite des Produkts drücken. Zudem sollte auf einen Vertrag mit dynamischen Beitragssteigerungen verzichtet werden, denn sonst steigt der Beitrag Jahr für Jahr – und die Höhe der Rente ist nur schwer nachzuvollziehbar.
