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Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente

Es ist möglich, Rürup-Verträge mit zusätzlichen Versicherungen zu kombinieren. Angeboten werden als Ergänzung Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ebenso wie Risikolebensversicherungen. Darüber hinaus ist es ebenso bei vielen Anbietern möglich, einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag aufzunehmen. Der Abschluss eines Rürup-Vertrags mit Zusatzversicherungen gefährdet nicht die steuerlichen Vorteile – sofern die Gesamtsumme aller Aufwendungen das Potential an Sonderausgaben nicht auffrisst. Ebenso wie bei der Riester-Rente müsste ein Teil der Beiträge entsprechend für den Risikoschutz verwendet werden, wodurch die spätere Rente dementsprechend geringer ausfallen würde.

Wichtig zu wissen ist, dass das angesparte Kapital des Rürup-Vertrags im Todesfall komplett verloren ist, wenn der Vertrag nicht mit einer Hinterbliebenenschutz-Klausel kombiniert wurde, da eine Rürup-Rente nicht vererbt werden kann. Bei der Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung dürfen maximal 49 Prozent der Beiträge für den Schutz einer Berufsunfähigkeit verwendet werden. Aufgrund der Steuerersparnis wäre diese Kombination eine gute Möglichkeit, wenn man auf anderem Weg keine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnte.

Inwiefern eine Kombination aus mehreren Versicherungen sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt auch vom zur Verfügung stehenden Vermögen ab. Es gilt zu bedenken, dass die zusätzliche Risikoabsicherung den Auszahlungsbetrag mindert.