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Antrag auf Einmalige beihilfe

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  #1  
Alt 17.03.2009, 22:00
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Beiträge: 1
Standard Antrag auf Einmalige beihilfe

Hi Alle

Wie kann ich bitte so eine Einmalige hilfe beantragen , ich habe 2 kinder deren zimmer renoviert werden mussen samt neue einrichtungen.Mein Antrag wurde abgelehnt weil es angeblich nicht richtig gescrieben wurde. Wie schreibt so eine Antrag.
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  #2  
Alt 17.03.2009, 22:15
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Beiträge: 334
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Zitat:
Zitat von Pantherwoman Beitrag anzeigen
... ich habe 2 kinder deren zimmer renoviert werden mussen ....
Bei Umzug oder einfach so???

PS: Ein Antrag auf Beihilfe kann auch formlos gestellt werden, dies ist kein Grund für eine Ablehnung.

Gruß

Diablo
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  #3  
Alt 18.03.2009, 12:40
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Beiträge: 1.023
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einen antrag abzulehnen, wiel er nicht richtig geschrieben wurde, ist eine frechheit
ich würde widerspruch einlegen
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  #4  
Alt 18.03.2009, 14:04
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Beiträge: 282
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wenn du den sachbearbeiter richtig ärgern willst gibst du deinen antrag "zur niederschrift" ab, dann muss er ein protokoll anfertigen, du bekommst eine kopie und schon hast du sogar den zugang bestätigt bekommen, löööl

einen antrag wegen falscher form abzulehnen ist die absolute kuppe... dienstaufsichtsbeschwerde ist das mindeste
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  #5  
Alt 18.03.2009, 18:17
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Beiträge: 4.501
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Seit wann kann man denn Geld beantragen für die renovierung und neuanschaffung von möbeln.Ich dachte das muß man von der Regelleistungh bezahlen.
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  #6  
Alt 18.03.2009, 18:47
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Sollte im Mietvertarg geregelt sein, dass der Mieter für die Renovierung bei Ein bzw. Auszug zuständig ist, so kann eine Beihilfe gewährt werden. (die Regelleung ist etwa 3 Monate alt, daher noch nicht so richtig bekannt).

Möbel können nur als Darlehen gewährt werden (mit Ausnahme bei der Beihilfe für Erstaustattung), wenn eine unabweisbarer Bedarf besteht(z.B. Sofa so kaputt, dass es nict mehr nutzbar ist). Der unabweisbare Bedarf wird durch den Ermittlungsdienst der zuständigen Arge festgestellt.

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 19.03.2009, 06:43
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Beiträge: 282
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auch wenn die leistung erstausstattung genannt wird, kann sie durchaus auch wärend eines leistungsbezugs mehrmals geleistet werden, natürlich würde ich als behörde auf entsprechende soziale möbeldienste zurückgreifen

aber hier geht es ja schon darum, das der antrag fehlerhaft in der FORM sein soll... und das ist schon eine ungünstige handlung der behörde...
jedem mitarbeiter in den leistungsbehörden sollte alle 15 minuten gesagt werden: WIR ALLE SIND MENSCHEN
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  #8  
Alt 19.03.2009, 17:35
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Zitat:
Zitat von uiffi Beitrag anzeigen

aber hier geht es ja schon darum, das der antrag fehlerhaft in der FORM sein soll... und das ist schon eine ungünstige handlung der behörde...
Dazu habe ich mich doch auch schon geäußert.

Gruß

Diablo
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