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Bekomme ich nach Arbeitslosengeld HartzV wenn Ü-25 u. wohnhaft bei den Eltenr

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  #1  
Alt 20.01.2012, 14:16
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Standard Bekomme ich nach Arbeitslosengeld HartzV wenn Ü-25 u. wohnhaft bei den Eltenr

Bin 27 u. erhalte noch bis Mai Arbeitslosengeld. Habe nach meiner Ausbildg. noch keine Arbeitsstelle gefunden. Wohne bei den Eltern. Eigenes Zimmer u. teile Bad mit jüngeren Geschwistern. Bisher habe ich auch für mich selbst eingekauft u. mich meist selbst bekocht. Meine Eltern beide berufstätig unterstützen mich nicht. Nur hier und da mal wenn Not am Mann ist. Hatte überlegt mir eine Wohnung zu nehmen aber wer vermietet einem Arbeitslosen eine Wohnung? Die wollen doch immer Gehaltsbescheinigungen vorgelegt bekommen. Werde ich HartzV erhalten nachdem das Arbeitslosengeld weg fällt?
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  #2  
Alt 20.01.2012, 14:22
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ja, du bekommst 374 € und anteilig eine miete der wohnung deiner eltern. herzlichen glückwunsch, du hast es geschaft, und das schon mit 27 noch bei den eltern lebend!: toll, toll, du kanst sicher sein, dass ich mich für dich freu!
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  #3  
Alt 20.01.2012, 14:44
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Ich war zuvor in Ausbildung u. habe nur 450 Euro verdient. Da ist man froh noch bei den Eltern wohnen zu können. Mein Arbeitslosengeld war allerdings fast doppelt soviel weil die das eine Jahr Praktikum vor meiner Ausbildung in dem ich Gehalt bekam angerechnet haben. Deshalb konnte ich mich wenigstens selbst verpflegen.
Sollen meine Eltern mit mir einen Untermietvertrag machen? Habe hier darüber gelesen dass dies eine Option wäre.
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  #4  
Alt 20.01.2012, 15:37
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nee, untermietvertrag ist nicht zwingend nötig. ihr müsst den hauptmietvertrag vorlegen und und dann am besten per Kontodauerauftrag nachweisen, dass da miete von die zu den eltern fliesst.
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  #5  
Alt 22.01.2012, 19:07
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
nee, untermietvertrag ist nicht zwingend nötig. ihr müsst den hauptmietvertrag vorlegen und und dann am besten per Kontodauerauftrag nachweisen, dass da miete von die zu den eltern fliesst.
Ich werds versuchen. Die auf dem Amt haben mir gesagt, dass ich gar keine Unterstützung erhalte eben weil ich noch bei meinen Eltern wohne und davon auszugehen ist dass die mich unterstützen.
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  #6  
Alt 23.01.2012, 04:15
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das ust in sofern unsinnig, da du schon 27 jahre alt bist. du hast also einen rechtlichen anspruch darauf.
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  #7  
Alt 23.01.2012, 14:15
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kann es ein, dass die auf dem Amt einem grundsätzlich die falsche Auskunft geben um nicht zahlen zu müssen? Wenn ich einen rechtlichen Anspruch darauf habe, wieso sagen die mir dass ich keine Unterstützung nach Wegfall meines Arbeitslosengeldes erhalte - eben weil ich bei meinen Eltern wohne.
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  #8  
Alt 23.01.2012, 14:54
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na weil sie dich beschissen wollen, sich keine arbeit aufhalsen wollen und was für die statistik tun müssen.
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  #9  
Alt 23.01.2012, 15:11
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Na super. Da bin ich ja mal gespannt was passieren wird. Ich brauche ja auch Fahrtgeld um Vorstellungstermine wahrnehmen zu können. Abgesehen von anderen finanziellen Verpflichtungen die ich jetzt mit dem ALG I gerade noch so habe bezahlen können. Wenn ich garnix mehr bekomme und auch noch länger arbeitslos bleibe obwohl ich bei zig Personalvermittlungsagenturen registiert bin u. zig eigene Bewerbungen wöchentlich rausschicke, die ja auch bezahlt werden müssen - dann weiß ich nicht wie das werden soll. Meine Eltern können das nicht auffangen.
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  #10  
Alt 23.01.2012, 17:24
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Gab es nicht mal eine Pauschale pro Bewerbung von der Agentur für Arbeit wenn man dort als arbeitssuchend registriert ist? Irgendwas in der Art gab's doch da....
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