Betriebskostenabrechnung

  • Hallo ihr lieben
    ich hoffe ihr könnt mir helfen ich bin Alleinerziehend bekomme hartz4 habe 561€ dann hab ich noch 150€ elterngeld bekommen unterhalt 133€ wohngeld 126€ und kindergeld 184€ das im Hartz4 sind die ganzen sachen mit eingerechnet miete bezahle ich 420€ so jetzt
    habe ich post vom a amt bekommen die wollten meine Betriebskostenabrechnung haben...habe sie auch ein gereicht da ich aber ein guthaben von 660 € habe haben die alles angerechnet obwohl das a amt garnicht die ganze miete bezahlt haben die alles angerechnet
    so mein vermieter hat das guthaben mit der miete verrechnet so das ich für mai keine miete zahlen brauchte da hab ich auch das letzte mal elterngeld bekommen also fallen da auch schon mal 150euro weg...jetzt hab ich meinen neuen bescheid bekommen das ich ab 1.6.2012 nur 354€ bekomme da ist meine miete 81€ und ab 1.7.2012 bekomme ich 395€ und die miete für 1.7.2012 beträgt 371€ euro habe auch wiederspruch ein gelegt das die nicht die ganzen betriebskosten guthaben anrechnen dürfen das die nur das anrechen dürfen was die wirklich bezahlen an miete heute hab ich post bekommen das mein wiederspruch als unbegründet zurückgewiesen wird dürfen die das überhaupt???hoffe ihr könnt mir helfen ich weiß echt nicht mehr weiter da die mich diesen monat fast ohne geld sitzen lassen haben :(:(:(
    und bitte nichts sagen wegen mein rechtschreibfehler ich weiß das ich welche hab

  • Wenn die Miete voll als Bedarf berücksichtigt worden ist, ist natürlich auch das volle Guthaben anzurechnen, schaust du in § 22 SGB II:


    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Ob da aufgrund der Gegenrechnung von Einkommen nur ein Teil der Miete mit dem ALG 2 ausgezahlt wurde, ist unrelevant.


    Und natürlich darf ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen werden, wenn er eben nicht begründet ist. Da du das BK Guthaben anscheinend erst nach Aufforderung verspätet eingereicht hast, kann es sogar sein, dass du jetzt noch ein Bußgeld zahlen musst.

  • Ich habe doch geschrieben:


    Zitat

    Wenn die Miete voll als Bedarf berücksichtigt worden ist


    Das bedeutet: Wenn du z. B. 300 Euro Miete hast und das JC 300 Euro Miete BERÜCKSICHTIGT (als Bedarf, nicht unbedingt die Auszahlung, die ist doch vom Einkommen abhängig), dann ist auch das volle Guthaben anzurechnen.


    Beispiel


    374 Euro Regelsatz
    300 Euro Miete
    ----------
    674 Euro Regelbedarf


    400 Euro Einkommen (egal was)


    = 674 - 400 = 274 Euro ALG 2


    Du bekommst also nur 274 Euro ALG 2, weniger als die Miete, aber die 300 Euro Miete wurden VOLL BERÜCKSICHTIGT BEIM BEDARF. Und nur darauf kommt es an.


    Bei dem Link von dir ist es so, dass das JC nicht die volle Miete im Bedarf berücksichtigt, weil die Miete z. B. unangemessen ist. Also z. B. von 300 Euro nur 270 Euro annimmt. Denn dann bekämst du ja auch jeden Monat 30 Euro weniger, weil die Berechnung dann so aussähe:


    374 Euro RS
    270 Euro Miete (von 300 Euro)
    -----------
    644 Euro Bedarf


    - 400 Euro Einkommen


    = 244 Euro ALG 2


    Also jeden Monat 30 Euro weniger wegen der Miete. Dann würde ein Teil des BK Guthabens dir gehören.

  • Also bei mir steht
    374 RS
    210 miete
    mehr geld bekomme ich vom a amt nicht


    und dann steht wieder Anerkannte Monatliche Kosten unterkunft und heizung
    mein name 210 und dann mein kind 210 Euro
    nach mein berechnungen müsste ich ja dann vom a amt 794€ bekommen wenn die die ganze miete übernehmen würden so viel bekomme ich ja noch nicht mal

  • meine miete ist 420 euro ICH KIND
    Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftig 374,00 0,00€
    Regelleistung für Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftig 0,00 219,00€
    Mehrbedarf zum Lebensunterhalt Alleinerziehend 134,00 0,00
    Anerkannte monatliche kosten für UNterkunft heizung 210,00 210,00
    Kindergeld einkommen 37,00 147,00
    unterhalt 0,00 133,00
    wohngeld 0,00 149,00 obwohl ich nur 126 bekomme



    Sicherung des lebensunterhalt OHNE Kosten für unterkunft heizung 508,64 219,00
    Azüglich zu berücksichtigendes einkommen der zeile Verteilung 157,00 429,00
    Bedarf nach einkommensbrücksichtigung 351,64 0,00
    Ggf einkommensüberhang 0,00 0,00

  • Ja, und 210 + 210 sind doch 420 Euro?! Also wird eure Miete voll berücksichtigt und damit sind Guthaben auch voll anrechenbar! Der Widerspruch ist damit vollkommen korrekt zurückgewiesen worden und ggf. wartet noch ein Bußgeld auf dich.


    Das mit dem Wohngeld musst du regeln und von den 37 Euro Kindergeld, die bei dir angerechnet werden, müsste man eigentlich noch 30 Euro Freibetrag absetzen.

  • ja aber was ich nicht verstehe von was soll mein kind das bezahlen???? er bekommt doch nur kindergeld unterhalt wohngeld mehr nicht
    und von den 561 € vom a amt geht die miete ab 420€ also hab ich vom hartz4 nur zum leben 141€ also nix mit regelsatz 374

  • Teilst du dir dein Geld monatlich in "mein Geld" und "Geld des Kindes" ein? Oder wirtschaftest du mit dem, was du insgesamt hast? Außerdem soll doch auch nichts bezahlt werden, es wird doch nur das Guthaben angerechnet. Entsprechend musstest du doch auch keine oder weniger Miete bezahlen.


    Wenn du (vereinfacht) im Monat 674 Euro brauchst, weil der Regelsatz 374 Euro ist und du 300 Euro Miete hast, du aber dann in einem Monat keine Miete zahlen musst wegen Guthaben, dann brauchst du doch in dem Monat auch nur 374 Euro und keine 674 Euro. Das gleicht sich doch alles aus. Du bekommst weniger ALG 2, weil du keine Miete zahlen musst. Und dadurch hast du weniger Bedarf, weniger Ausgaben, so dass dein weniger ALG 2 zuzüglich der anderen Einkünfte in diesen Monaten für Lebensmittel und Co reichen. Denn Miete musst du nicht zahlen.

  • Zitat

    und so wie das da steht bei dem link darf das a amt nur das anrechnen wie sie auch bezahlt


    quatsch, der zahlt einen teil seiner miete selbst, da vom jobcenter nicht voll anerkannt. das ist was anderes. bei dir ist richtig, dass alles angerechnet wird und zurück verlangt wird.

  • anfang des monats habe ich nur das geld vom a amt die 561€ + wohngeld 126€ davon muss ich miete 420 zahlen dann kommt noch normalerweiße einkauf dazu 150€ versicherung 30€ ... dann mitte des monats kindergeld 184€ davon geht strom 50€ handy, i net und am 27-29 kommt unterhaltsvorschuss 55€ und egendwann bezahlt der erzeuger 78€ und wenn dann noch geld bleibt bekommt mein kind dann auch mal was zum anziehen

  • Vielleicht verzichtet man dann wenigstens auf eine Anzeige gegen dich wegen der verspäteten Meldung des Guthabens. Bzw., dass du das gar nicht gemeldet hättest, wenn man dich nicht zur Abgabe der BK Abrechnung aufgefordert hätte. Dann hättest du nämlich noch weitere Sorgen.

  • ich wuste ja noch nicht mal das man die abgeben muss bei mir im schreiben steht ja nix drin das die das haben wollen...außer jetzt bei der berechnung steht es hinten drauf sonst auf keinem schreiben habe ja alle noch mal durch geschaut

  • Unter jedem Bescheid steht drunter, dass man jegliche Veränderung in den Einkommensverhältnissen und der Situation angibt. Selbst im Antrag steht der Passus, dass man sich dazu verpflichtet. Eine Änderung der Mietzahlung bzw. ein Guthaben als Einkommen ist natürlich so etwas. Und du hast doch garantiert deine Anträge bisher unterschrieben und auch Bescheide bekommen, wo du darüber belehrt wurdest! Wenn du jegliche Änderung angeben musst, muss man dich nicht explizit auffordern. Du bist schlichtweg deiner Mitwirkung nicht nachgekommen. Und normalerweise dürfte da noch ein Bußgeld nachfolgen.

  • so zum Thema habe ich auch eine frage, bekomme vom amt grad mal 128 für miete und das normale Geld zum leben, Meine Kinder bekommen 140 Wohngeld, 400 Unterhalt und Kindergeld für 2 Kids.
    Habe eine Gutschrift von 220€ miete bekommen, wie-viel darf das amt mir dann abziehen.
    Das heißt sie fallen aus den Hartz 4 raus, da sie ja ihre miete und so durch die Gelder selber zahlen.
    darf das amt mir die gesamte summe abziehen oder nur 1/3???


    habe hier die Sachen nicht ganz verstanden, habe es nicht so mit den ganzen zeug, weiß nur das ich damals so dumm war und habe die Abrechnung nicht abgegeben und alles aus eigener Tasche gezahlt, Unwissenheit ist keine Entschuldigung ich weiß, daher hoffe ich man kann mich hier aufklären.