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#11
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Sollte das Geld "runter" berechnet werden, muss der Staat mit noch mehr Klagen als jetzt schon rechnen. Insofern wird sich die Politik das nicht erlauben können.
Noch ist nichts genaueres entschieden und auch nicht das letzte Wort gesprochen. Immerhin ist es ein großer Schritt, dass das ALG-II als Verfassungswidrig erklärt wurde. |
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#12
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ich kann dem letzten beitrag nur voll zustimmen.darüberhinaus frage ich mich warum die gerechten und menschenfreundlichen richter vom höchsten gericht den politikern nicht knallhart vorschreiben wieviel ein erwachsener und ein kind mindestens zum leben brauchen.da brauchen sie solange um so einen unkonkreten müll zu produzieren.da kann man nur lachen.die werden bestimmt auch gut bezahlt.da ka könnte man in die versuchung kommen die unabhängigkeit des gerichtes anzuzweifeln.ich bin jedenfalls schwer enttäuscht über soviel unvermögen. gruß senior
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#13
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nachtrag: mit dem letzten beitrag meinte ich den von horst grunert.senior
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#14
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nicht die höhe der hartz4-sätze, ob nun für erwachsene oder kinder wurde in frage gestellt, sondern nur die art und weise, wie die sätze berechnet(in dem fall geschätzt) wurden. es ist daher so gut wie ausgeschlossen, dass die hartz4-sätze zum 01.01.2011 steigen werden. Kauder( http://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Kauder ) seines zeichens fraktionsvorsitzender der cdu im bundestag, hat ja als erste reaktion auf das urteil ganz unverhohlen damit gedroht, dass die hartz4-sätze auch reduziert werden könnten.
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#15
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Zitat:
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Alle werden das Urteil für sich nutzen. Die FDP wird auf das Bürgergeld drängen, d.h. diejenigen die nicht arbeiten können, bekommen noch weniger, die mit dem Nebenjob etwas mehr. |
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#16
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Grundsätzlich mal nebenbei bemerkt ist das Urteil ´ne Klatsche für diejenigen, die das Ding auf die Welt gebracht haben, verfassungswidrig, menschenunwürdig. Das nun die Politik krakelt, man könne auch evtl. eine Kürzung in Betracht ziehen, ist dummes Zeug, ein Ablenkungsmanöver, um ja nicht zu gestehen, daß Fehler gemacht wurden. Fünf lange Jahre haben die Kläger gewartet, bis es zur Verhandlung kam und die nächsten fünf Jahre sind vorprogrammiert, man wird wieder irgend was untransparentes präsentieren, weil der Staat überschuldet ist.
Eine Kürzung kann es nicht geben, denn das Urteil verlangt ein transparentes Berechnungsssystem, nach dem berühmten Warenkorb etwa, nur vor fünf Jahren war in dem Korb weniger drin und wo bleibt die Geldentwertung, die Inflastionsrate. Wenn in dem Korb nun neuerdings weniger drin sein soll, dann muß als Begründung aber eine gehörige Portion Satire präsentiert werden, das glaubt doch kein Mensch. Die neue Arbeits-Ulla sprach doch schon von Gutscheinen, auch nicht schlecht, dann gibt´s für 20 € einen Einheitsschulranzen. Die wußten ganz genau, wie das Urteil ausfällt und das ist für mich ein Offenbarungseid.
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http://juris.bundessozialgericht.de/...cht=bsg&Art=en |
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#17
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Nicht übertreiben. Ein Riesenarmutszeugnis lese ich daraus nicht. Irgendeine Kritik an etwas Bestehendem aus dem Ärmel zu ziehen, ist keine große Kunst.
Das Gericht hat festgestellt, dass der Kinderbedarf nicht einfach mit einer Quote aus dem Erwachsenenbedarf ermittelt werden darf. Toll, aber welcher Maßstab gilt dann? Das Gericht bleibt einen Antwort schuldig. Ist auch nicht seine Aufgabe, Aber das ist die eigentliche Frage! Das Gericht hat festgestellt, dass Bildungsaufwendungen für Kinder vergessen wurden. Das ist schon wesentlicher. Aber was mir an diesem Urteil fehlt, ist die Feststellung, dass 359 nie und nimmer ausreichen. |
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#18
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Zitat:
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#19
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Na zum Glück haben wir ja dich. Dann erzähl doch mal, wovon du den Tag bestreitest. Vermutlich Nudeln futtern. und die Birne weicher werden lassen, aber sicher nicht in Demut verfallen. Denn ich rauche und trinke gar nicht.
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#20
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ich geh arbeiten! so einfach kann das sein!
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