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#1
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Hallo.
Ich habe ein sehr dringendes Anliegen. Mein Vater ist Hausbesitzer und bekommt zur Zeit HartzIV, er ist sehr krank und will in einem Testament das Haus an mich vererben. Nun habe ich von einem Freund gehört, dass der Staat an mich herantritt und die gezahlten HartzIV-Gelder die mein Vater bekommen hat von mir als Erben zurück verlangt. Weiss in diesem Forum jemand ob das so richtig ist. Und ob es Möglichkeiten gibt um dies nicht zahlen zu müssen. Vielen Dank im Voraus. ![]() Ch. Hirsekorn |
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#2
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Es ist so, dass man auch Eigentum besitzen kann, wenn man dieses selbst nutzt. Die Wohnfläche eines selbstgenutzten Hauses, das sozusagen "frei" ist, beträgt 130 qm; die Grundstücksgröße, auf der dieses stehen darf, so bis zu 1000 qm. Bei der ersten Antragstellung auf H IV wird all dies geprüft, also beispielsweise auch, ob ein Grundstück teilbar wäre etc. Ich bin auch geprüft worden und bekomme H IV (fast) wie jeder andere. Ist es aber so, dass das Haus, weil es den vorgenannten Daten nicht entspricht, verkauft werden muß und dieses ist nicht so schnell möglich, bekommt man H IV als eine Art Kredit, bis das Objekt verkauft und man dadurch wieder flüssig ist.
Das müßte aus den ersten Unterlagen und Bewilligungsbescheiden deines Vaters hervorgehen. Hat dein Vater "normal" H IV bekommen und ist diese Verpflichtung nicht eingegangen, mußt du normalerweise für ihn auch nichts zurückzahlen. Jeder Einzelfall liegt anders und immer hat irgendwer irgendetwas gehört, das mitunter nur verunsichert. Also freu dich auf dein Erbe und gut is` |
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#3
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Ich bin Arbeitslos und bekomme bald Hartz IV,ich habe ein mehrfamilien Haus in dem ich darine nicht wohne und wollte gerne mal wissen ob ich Hartz IV geld bekomme ??? (bin verheiratet und habe 2 kinder)
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#4
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Hallo!
Mehrfamilienhaus! Das hört sich nach Mieteinnahmen an. Über den Daumen gepeilt hat eine 4-köpfige Familie etwa 1800 € Hartz4-Anspruch. Da ist eine angemessene Wohnung schon enthalten. Wenn man nun auch noch zweimal Kindergeld von dann gesamt 324 € abzieht, dann solltest du nicht mehr als1500 € Mieteinnahmen haben. Aber dann bist du und die Familie noch lange nicht krankenversichert. Und da es sich ja bei dem Mehrfamilienhaus um verwertbares Vermögen hält, müsstet ihr das erstmal verkaufen und vom Erlös leben(bis zu bestimmten altersabhängigen Vermögensfreibeträgen). Auch dann seit ihr noch nicht krankenversichert. Also so oder so, es sieht schlecht aus mit Hart 4-Ansprüchen.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! Geändert von Schrader170 (28.08.2009 um 20:39 Uhr) |
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#5
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Hallo he-prada !
Lass Dich von den Antworten des Herrn Schrader nicht entmudigen, auch mit einem Mehrfamilienhaus ist es noch lange nicht gesagt das Du keinerlei Anspruch auf Unterstützung nach dem ALG II bekommst, er sieht das nun mal aus einer anderen Perspektive und zum Glück sehen es einige Sozialgerichte auch noch hier und da ein wenig anders, denn wenn man Jahrzehnte für etwas gebuckelt hat sollte man dem Staat für eine solche Form von Enteignung ruhig häufiger quer kommen. Natürlich könnte jeder Bürger der in die Situation der Hilfebedürftigkeit gerät sich mittels zuvor geschaffener Vermögenswerte, die eventuell als eine Altersabsicherung angedacht waren aus einer Unterstützung von Staats wegen heraus befördern, aber für mich hat der Staat nur dann das Recht zu einer solchen Forderung, wenn er gleichzeitig dafür sorgt das die Umstände die zu einer Inanspruchnahme führen auch beseitigt werden, das aber bleiben uns die Regierungen seit längerer Zeit mehr als schuldig! Somit bestehe auf eine Unterstützung und ziehe vor das Sozialgerichtwenn man Dir diese verweigert! Gruss |
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