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#1
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Hallo zusammen,
die Anhebung des Bedarfssatzes um 5 € - gilt der nur für Alleinstehende oder wird auch der Satz für den 2. oder 3. Erwachsenen in der Bedarfsgemeinschaft um 5 € angehoben ? ich suche seit Tagen das Netz durch und finde keine offizielle Info dazu !! hat jemand einen Link für mich ?? Stefanie |
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#2
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Es wurden die Regelsätze für Erwachsene angehoben; für mein Verständnis somit € 5,oo mehr für alle Ü18. Einen aussagekräftigen Link kann ich leider nicht bieten. Vielleicht hat ja jemand jüngst einen neuen Leistungsbescheid erhalten, aus dem dies hervorgeht.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Zitat:
Ist zwar noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht, aber scheint nun der Weisheit letzter Schuß zu sein. |
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#4
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Hy,
dazu wollte ich mal anfragen ob schon jemand weis, WANN diese Tollen 5,-€ gezahlt - Nachgezahlt werden. |
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#5
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Die Nachzahlung soll zusammen mit den Leistungen für April erfolgen.
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#6
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Ich möchte wissen, ob sich jemand auskennt, wenn man sich von Hartz IV abmelden möchte und stattdessen Wohngeld beantragen will. Der Hintergrund hierfür ist, dass ich eine Halbtagsstelle habe und mich trotzdem weiter bewerben muss, obwohl ich mir diese Stelle selbst erarbeitet habe und von Aushilfe zur Halbtagskraft hochgearbeitet habe. Ich soll mir eine höherwertige Arbeit suchen. Es geht natürlich um das Finanzielle. Ich bekomme incl. Fahrtkosten noch ca. 300,00 EUR vom Amt, die müsste ich auffangen können. Kann mir jemand helfen und einen Tipp oder Rat geben?
Bin neu hier auf der Seite und weiß nicht wie ich ins Forum kann um eine neue Nachricht für alle reinzusetzen. |
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#7
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Dass eine Zahlung bzw. Nachzahlung im April erfolgt, daran glaub ich nicht. Haben gestern neuen Bewilligungsbescheid erhalten, gilt vom 01.4. bis 30.09. und daran ist die Erhöhung nicht erwähnt bzw. berechnet.
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#8
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Nun, dann einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen. Da die Erhöhung erst kürzlich durch ist, kann es sein, dass auf Grund der Berarbeitungsdauer diese Gesetztesänderung im aktuellen Bescheid noch nicht berücksichtigt wurde. Auf jeden fall muss nach Ende eines Bewilligungszeitraumes das dann korrigiert werden.
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Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26
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#9
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Zitat:
Dem JC würde ich mitteilen, dass zum 01.04.2011 kein ALG II mehr gebraucht wird und der Bedarf ab April anders gedeckt wird. Denn durch das Upgrading in eine SV- pflichtige Arbeitsstelle mit möglicher Lohnerhöhung und dadurch möglichen Beendigung der Bedürftigkeit bestehe kein Wille zu einer weiteren Vermittlung mehr. Das Wohngeld wäre dann zum 01.04.2011 zu beantragen. Da ein Sanktionsbescheid frühestens zum 01.04. greifen würde, sofern überhaupt einer ergehen würde, würde die Sanktion zunächst verpuffen. Diese wäre nur dann relevant, wenn innerhalb von 12 Moneten erneut ALG II beantragt werden würde (Fristen/ Sanktionen/ Sanktionsstufen) Fahrtkosten können übrigens auch vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
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Geändert von Spejbl (16.03.2011 um 21:09 Uhr) |
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#10
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Die Nachzahlungen gibt es wohl erst mit der Maizahlung und neue Bescheide ergehen dann wohl im April.Mittlerweile gibt es auch für das Bildungspaket die Formulare.
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