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neue regelsätze??

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  #1  
Alt 18.10.2009, 12:05
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Standard neue regelsätze??

am 20 oktober wird das verfassungsgericht über die regelleistungen entscheiden ob sie gesetzeswiedrig sind

ich hab schonmal alle meine bescheide zum überprüfen eingereicht.sollte dem wiederspruch stattgegeben

werden.so ist meine überprüfung anhängig und es wird rückwirkend gewährt.aber warten wir mal ab.sollte

interesse bestehen stell ich das überprüfungsformular gerne zur verfügung
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  #2  
Alt 18.10.2009, 13:50
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Standard

habe ich auch im Juni gemacht, die Arg teilte mir mit, das sie nach Entscheidung des Verfassungsgericht mitteilen werden ob sie meinen Überprüfungsantrag zustimmen oder nicht.

Manuela
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  #3  
Alt 18.10.2009, 22:09
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Beiträge: 34
Standard

Kann jeder seine Bescheide überprüfen lassen, bitte mal um eine erkläreung wie das alles geht!!!!
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  #4  
Alt 19.10.2009, 14:57
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Beiträge: 74
Idee

Zitat:
Zitat von Wenzel Beitrag anzeigen
am 20 oktober wird das verfassungsgericht über die regelleistungen entscheiden ob sie gesetzeswiedrig sind

ich hab schonmal alle meine bescheide zum überprüfen eingereicht.sollte dem wiederspruch stattgegeben

werden.so ist meine überprüfung anhängig und es wird rückwirkend gewährt.aber warten wir mal ab.sollte

interesse bestehen stell ich das überprüfungsformular gerne zur verfügung

Hier mal ein Link zu einem Interview mit einem der Kläger: www.hartz4-plattform.de/images/Intervi
ew_09.10.09.pdf
Ist zwar sehr viel zum lesen, aber interessant
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  #5  
Alt 20.10.2009, 02:41
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Ausrufezeichen

Über die willkürliche Festlegung des
Regelsatzes wird der 1. Senat des
Bundesverfassungsgerichtes morgen zu befinden
haben, deshalb an dieser Stelle ein von mir
im Februar 2007 in der "uffn
wedding" veröffentlichter Beitrag:


Rentnergespräch

Warenkorb für ein menschenwürdiges Leben?

„Du Nirschl. Der Schwager vom Pawliczek ist
doch schon einige Zeit arbeitslos. Und als
Schlosser hat der mit seinen 48 Jahren kaum
noch Aussicht auf einen Job. Gestern hab ich
ihn getroffen, und da hat er mir erzählt,
dass er gar nicht mehr weiß, wie er mit den
345 € auskommen soll.“

„Wieso merkt er das denn jetzt erst?“

„Erst hat er ja noch Arbeitslosengeld I
bekommen, und in der Hoffnung, wieder eine
Anstellung zu kriegen, hat er anfangs noch
die Hypotheken für seine Wohnung bezahlt und
dabei seine ganzen Ersparnisse verbraucht.
Aber seit vier Monaten kriegt er nur noch
Hartz IV und der Verkauf seiner Wohnung hat
nicht mal ausgereicht, die restlichen Zinsen
und Hypotheken abzudecken.“

„Und wo ist das Problem Köstlmaier?
Schließlich haben Experten ausgerechnet, dass
man mit dem Geld ein menschenwürdiges Leben
führen kann. Die haben dafür extra einen
Warenkorb zusammengestellt.“

„Und wie hat man das gemacht?“

„Man hat das Verbraucherverhalten der
untersten 20 % Einkommensschicht zugrunde
gelegt.“

„Hm, das ist doch fair.“

„Natürlich hat man aus dem
Verbraucherverhalten prozentuale Abstriche
gemacht. So hat man sich zum Beispiel
gedacht, dass ein Hartz IV-Empfänger weder
Maßanzüge und Pelze, noch Wohnmobile und
Segelflugzeuge braucht.“

„Wie? Die unterste Einkommensschicht ist so
angesetzt, dass sie sich Segelflugzeuge
kaufen kann?“

„Natürlich nicht. Die Obergrenze liegt bei
985 Euro, aber schließlich ist es denen ja
nicht verboten, solche Sachen zu kaufen.“

„Aber den Warenkorb hat man doch sicher seit
1998 an die heutigen Preise angeglichen?“

„Man hat die Entwicklung des Warenkorbs nicht
an den Preisindex geknüpft, sondern an das
Rentenniveau. Da dieses seit 2003 unverändert
ist und bis 2009 auch so bleibt, ändert sich
am Warenkorb auch nichts.“

„Aber dann liegt ja praktisch immer weniger
Ware in dem Korb. Alleine schon durch die
Mehrwertsteuer-Erhöhung.“

„Köstlmaier, das siehst du ganz falsch. Wenn
man sich den Korb genau ansieht, ist das
alles völlig logisch.“

„Was soll denn daran logisch sein, Nirschl?“

„Na sieh mal: Zum Beispiel sind in dem Korb
20,74 € für Strom. Ich kenne zwar keinen, der
so eine niedrige Stromrechnung hat, aber
Hartz-IVer kriegen nur 1,70 € für
Reinigungsmittel, für Körperpflege ist gar
nichts ausgewiesen, also können sie ja auch
nur selten duschen oder ihre Waschmaschine
benutzen. Und von den 123,76 € für
Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
können sie auch höchstens zweimal in der
Woche kochen. Da brauchen die natürlich viel
weniger Strom.

Und wenn die Rechnung doch höher ist, dann
müssen sie eben die 6 € für Schuhe einsparen
und die 5,95 € für Möbel. Letzteres ist doch
ohnehin frei verfügbare Masse. Bis sich der
Schwager vom Pawliczek von dem Geld neue
Möbel kaufen kann, liegt der doch längst in
der Kiste. Und die wird ebenso wie das
anonyme Massengrab schließlich vom Staat
bezahlt.“

„Nirschl, wenn das Verbraucherverhalten von
1998 stammt, dann müsste das Geld für
Gesundheitsaufwendungen aber erhöht worden
sein. Damals gab es ja noch keine
Praxisgebühr und keine
Arzneimittelzuzahlung.“

„Ja, das hat man natürlich berücksichtigt.
Deshalb wurde der Prozentsatz auch von 36 %
der Ausgaben der untersten Einkommensschicht
auf 60 % angehoben.“

„Aber es werden doch nach wie vor nur 345 €
gezahlt.“

„Tja, Köstlmaier, manchmal gibt es eben
seltene Zufälle. So haben die Experten
gleichzeitig mit der Erhöhung der
Gesundheitskosten festgestellt, dass man für
Nahrungsmittel und Bekleidung viel zu hohe
Prozentsätze berechnet hatte, und dies
revidiert. Dass dies auf den Cent genau die
Erhöhung im Gesundheitsbereich ausmacht, ist
nur einer dieser seltenen Zufälle.“

„Aber immerhin wird einem Hartz IV-Empfänger
ein Kleinauto zugestanden, damit er wegen der
besseren Mobilität größere Chancen am
Arbeitsmarkt hat.“

„Nun, das ist so nicht ganz richtig. Es liegt
ja schließlich kein Auto im Warenkorb. Er
musste es also vorher schon erworben haben.
Aber auch dann kann er es nur nutzen, wenn er
es zum Tretauto umbaut.“

„Wieso das denn?“

„Weil in dem Warenkorb weder Sprit, noch Geld
für KFZ-Steuer oder –Ver-sicherung sind.,
ganz zu schweigen von Reparaturen.

Komm Köstlmaier, lass uns zu Inge gehen,
bevor die auch noch Hartz IV beantragen muss.
Ich gebe einen aus.“
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  #6  
Alt 20.10.2009, 12:59
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die müssen die überprüfung duechführen ich habe meine papiere schon eingereicht unf habe gegenzeichnen lassen sehr sehr wichtig
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  #7  
Alt 20.10.2009, 13:04
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auf anfrage eine kopie des überprüfungsbescheides

Absender: __________________________________________________ ________________



An:

___________________________

___________________________

___________________________ Datum: ___________________





Überprüfungsantrag
gemäß § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide


BG-Nummer: _________________________




Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem _________________ beziehen wir Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ih*nen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach §§ 20, 28 SGB II ermittelt.

Betroffen sind oder waren folgende Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:

1. _________________________________

2. _________________________________

3. _________________________________

4. _________________________________

5. _________________________________

6. _________________________________

7. _________________________________

Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie in diesem Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantragen wir hiermit eine Überprüfung gemäß § 44 SGB X, da betref*fend den Eckregelsatz des SGB II und die daraus berechneten Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind.


Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht wird über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20. Oktober 2009 verhandeln.

Dabei geht es um die vom Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 336/07) und auch vom Bun*dessozialgericht (Az.: B 14 AS 5/08 R und Az.: B14/11b AS 9/07 R) jeweils gemäß dem Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten verfassungsrechtlichen Fragen betreffend §§ 20 und 28 SGB II sowie um Verfassungsbeschwerden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen des SGB II für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Unter Bezug auf diese Vorlagebeschlüsse der Gerichte in den Ausgangsverfahren sind wir der An*sicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide für Kinder und Erwachsene und somit auch die bis*herige Anrechnung des monatlichen Kindergeldes auf die Sozialleistung für Kinder aller Voraussicht nach rechtswidrig waren und sind und daher eine höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes de jure festzustellen ist. Soweit einmalige Bedarfe nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich der Über*prüfungsantrag auch darauf.

Mit dem heutigen Antrag kommen wir einer eventuell angestrebten Anwendung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16).

Etwaige Nachzahlungsbeträge sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen.

Sollten Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begrün*dung.

Außerdem bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung zu diesem Antrag.

Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, legen wir hiermit Widerspruch aus oben genannten Gründen gegen sie ein bzw. erweitern schon eingelegte Widersprü*che oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung.

Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich hiesiger ergänzender Überprüfungsantrag auf die Zeiträu*me vor der Zusicherung.

Diese Erklärungen erfolgen durch die gesetzlichen Vertreter auch im Namen der minderjährigen Mit*glieder der Bedarfsgemeinschaft.

Hochachtungsvoll




----------------------------------------
Unterschrift aller volljährigen Personen in der BG
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  #8  
Alt 20.10.2009, 14:06
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Idee

Verfassungsrichter stellt klar
Alle Hartz-IV-Regelsätze "erklärungsbedürftig"

http://www.tagesschau.de/inland/hartziv106.html

Quelle ARD Online

Geändert von weserbergland (20.10.2009 um 14:21 Uhr)
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