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#1
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am 20 oktober wird das verfassungsgericht über die regelleistungen entscheiden ob sie gesetzeswiedrig sind
ich hab schonmal alle meine bescheide zum überprüfen eingereicht.sollte dem wiederspruch stattgegeben werden.so ist meine überprüfung anhängig und es wird rückwirkend gewährt.aber warten wir mal ab.sollte interesse bestehen stell ich das überprüfungsformular gerne zur verfügung |
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#2
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habe ich auch im Juni gemacht, die Arg teilte mir mit, das sie nach Entscheidung des Verfassungsgericht mitteilen werden ob sie meinen Überprüfungsantrag zustimmen oder nicht.
Manuela |
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#3
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Kann jeder seine Bescheide überprüfen lassen, bitte mal um eine erkläreung wie das alles geht!!!!
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#4
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Zitat:
Hier mal ein Link zu einem Interview mit einem der Kläger: www.hartz4-plattform.de/images/Intervi ew_09.10.09.pdf Ist zwar sehr viel zum lesen, aber interessant |
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#5
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Über die willkürliche Festlegung des
Regelsatzes wird der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes morgen zu befinden haben, deshalb an dieser Stelle ein von mir im Februar 2007 in der "uffn wedding" veröffentlichter Beitrag: Rentnergespräch Warenkorb für ein menschenwürdiges Leben? „Du Nirschl. Der Schwager vom Pawliczek ist doch schon einige Zeit arbeitslos. Und als Schlosser hat der mit seinen 48 Jahren kaum noch Aussicht auf einen Job. Gestern hab ich ihn getroffen, und da hat er mir erzählt, dass er gar nicht mehr weiß, wie er mit den 345 € auskommen soll.“ „Wieso merkt er das denn jetzt erst?“ „Erst hat er ja noch Arbeitslosengeld I bekommen, und in der Hoffnung, wieder eine Anstellung zu kriegen, hat er anfangs noch die Hypotheken für seine Wohnung bezahlt und dabei seine ganzen Ersparnisse verbraucht. Aber seit vier Monaten kriegt er nur noch Hartz IV und der Verkauf seiner Wohnung hat nicht mal ausgereicht, die restlichen Zinsen und Hypotheken abzudecken.“ „Und wo ist das Problem Köstlmaier? Schließlich haben Experten ausgerechnet, dass man mit dem Geld ein menschenwürdiges Leben führen kann. Die haben dafür extra einen Warenkorb zusammengestellt.“ „Und wie hat man das gemacht?“ „Man hat das Verbraucherverhalten der untersten 20 % Einkommensschicht zugrunde gelegt.“ „Hm, das ist doch fair.“ „Natürlich hat man aus dem Verbraucherverhalten prozentuale Abstriche gemacht. So hat man sich zum Beispiel gedacht, dass ein Hartz IV-Empfänger weder Maßanzüge und Pelze, noch Wohnmobile und Segelflugzeuge braucht.“ „Wie? Die unterste Einkommensschicht ist so angesetzt, dass sie sich Segelflugzeuge kaufen kann?“ „Natürlich nicht. Die Obergrenze liegt bei 985 Euro, aber schließlich ist es denen ja nicht verboten, solche Sachen zu kaufen.“ „Aber den Warenkorb hat man doch sicher seit 1998 an die heutigen Preise angeglichen?“ „Man hat die Entwicklung des Warenkorbs nicht an den Preisindex geknüpft, sondern an das Rentenniveau. Da dieses seit 2003 unverändert ist und bis 2009 auch so bleibt, ändert sich am Warenkorb auch nichts.“ „Aber dann liegt ja praktisch immer weniger Ware in dem Korb. Alleine schon durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung.“ „Köstlmaier, das siehst du ganz falsch. Wenn man sich den Korb genau ansieht, ist das alles völlig logisch.“ „Was soll denn daran logisch sein, Nirschl?“ „Na sieh mal: Zum Beispiel sind in dem Korb 20,74 € für Strom. Ich kenne zwar keinen, der so eine niedrige Stromrechnung hat, aber Hartz-IVer kriegen nur 1,70 € für Reinigungsmittel, für Körperpflege ist gar nichts ausgewiesen, also können sie ja auch nur selten duschen oder ihre Waschmaschine benutzen. Und von den 123,76 € für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren können sie auch höchstens zweimal in der Woche kochen. Da brauchen die natürlich viel weniger Strom. Und wenn die Rechnung doch höher ist, dann müssen sie eben die 6 € für Schuhe einsparen und die 5,95 € für Möbel. Letzteres ist doch ohnehin frei verfügbare Masse. Bis sich der Schwager vom Pawliczek von dem Geld neue Möbel kaufen kann, liegt der doch längst in der Kiste. Und die wird ebenso wie das anonyme Massengrab schließlich vom Staat bezahlt.“ „Nirschl, wenn das Verbraucherverhalten von 1998 stammt, dann müsste das Geld für Gesundheitsaufwendungen aber erhöht worden sein. Damals gab es ja noch keine Praxisgebühr und keine Arzneimittelzuzahlung.“ „Ja, das hat man natürlich berücksichtigt. Deshalb wurde der Prozentsatz auch von 36 % der Ausgaben der untersten Einkommensschicht auf 60 % angehoben.“ „Aber es werden doch nach wie vor nur 345 € gezahlt.“ „Tja, Köstlmaier, manchmal gibt es eben seltene Zufälle. So haben die Experten gleichzeitig mit der Erhöhung der Gesundheitskosten festgestellt, dass man für Nahrungsmittel und Bekleidung viel zu hohe Prozentsätze berechnet hatte, und dies revidiert. Dass dies auf den Cent genau die Erhöhung im Gesundheitsbereich ausmacht, ist nur einer dieser seltenen Zufälle.“ „Aber immerhin wird einem Hartz IV-Empfänger ein Kleinauto zugestanden, damit er wegen der besseren Mobilität größere Chancen am Arbeitsmarkt hat.“ „Nun, das ist so nicht ganz richtig. Es liegt ja schließlich kein Auto im Warenkorb. Er musste es also vorher schon erworben haben. Aber auch dann kann er es nur nutzen, wenn er es zum Tretauto umbaut.“ „Wieso das denn?“ „Weil in dem Warenkorb weder Sprit, noch Geld für KFZ-Steuer oder –Ver-sicherung sind., ganz zu schweigen von Reparaturen. Komm Köstlmaier, lass uns zu Inge gehen, bevor die auch noch Hartz IV beantragen muss. Ich gebe einen aus.“ |
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#6
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die müssen die überprüfung duechführen ich habe meine papiere schon eingereicht unf habe gegenzeichnen lassen sehr sehr wichtig
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#7
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auf anfrage eine kopie des überprüfungsbescheides
Absender: __________________________________________________ ________________ An: ___________________________ ___________________________ ___________________________ Datum: ___________________ Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X für alle bereits bestandskräftigen SGB II-Bewilligungsbescheide BG-Nummer: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem _________________ beziehen wir Arbeitslosengeld II. Die Höhe des Bedarfs wurde von Ih*nen u.a. auf der Grundlage der Regelleistungen nach §§ 20, 28 SGB II ermittelt. Betroffen sind oder waren folgende Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft: 1. _________________________________ 2. _________________________________ 3. _________________________________ 4. _________________________________ 5. _________________________________ 6. _________________________________ 7. _________________________________ Für alle Bewilligungs- und Änderungsbescheide, die Sie in diesem Zeitraum erlassen haben und die bereits bestandskräftig sind, beantragen wir hiermit eine Überprüfung gemäß § 44 SGB X, da betref*fend den Eckregelsatz des SGB II und die daraus berechneten Regelsätze für Kinder und Erwachsene Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Begründung: Das Bundesverfassungsgericht wird über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 am 20. Oktober 2009 verhandeln. Dabei geht es um die vom Hessischen Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 336/07) und auch vom Bun*dessozialgericht (Az.: B 14 AS 5/08 R und Az.: B14/11b AS 9/07 R) jeweils gemäß dem Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten verfassungsrechtlichen Fragen betreffend §§ 20 und 28 SGB II sowie um Verfassungsbeschwerden, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Festlegung und die Höhe der Regelleistungen des SGB II für Kinder und Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter Bezug auf diese Vorlagebeschlüsse der Gerichte in den Ausgangsverfahren sind wir der An*sicht, dass die bisherigen Bewilligungsbescheide für Kinder und Erwachsene und somit auch die bis*herige Anrechnung des monatlichen Kindergeldes auf die Sozialleistung für Kinder aller Voraussicht nach rechtswidrig waren und sind und daher eine höhere Leistung ohne Anrechnung des Kindergeldes de jure festzustellen ist. Soweit einmalige Bedarfe nicht berücksichtigt wurden, bezieht sich der Über*prüfungsantrag auch darauf. Mit dem heutigen Antrag kommen wir einer eventuell angestrebten Anwendung des § 40 Abs. 1 S. Nr. 1 SGB II i.V.m. § 330 Abs. 1 SGB III zuvor (BSG, 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R, Rz.15 und 16). Etwaige Nachzahlungsbeträge sind selbstverständlich nach § 44 Abs. 1 SGB I zu verzinsen. Sollten Sie unserem Antrag nicht entsprechen, bitten wir um eine ausführliche schriftliche Begrün*dung. Außerdem bitten wir um eine zeitnahe schriftliche Eingangsbestätigung zu diesem Antrag. Soweit bereits ergangene Bewilligungsbescheide noch nicht bestandskräftig sind, legen wir hiermit Widerspruch aus oben genannten Gründen gegen sie ein bzw. erweitern schon eingelegte Widersprü*che oder andere Rechtsbehelfe aus oben genannten Gründen um die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelleistung. Sollte Ihrerseits die rückwirkende Berücksichtigung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung schon zugesichert worden sein, bezieht sich hiesiger ergänzender Überprüfungsantrag auf die Zeiträu*me vor der Zusicherung. Diese Erklärungen erfolgen durch die gesetzlichen Vertreter auch im Namen der minderjährigen Mit*glieder der Bedarfsgemeinschaft. Hochachtungsvoll ---------------------------------------- Unterschrift aller volljährigen Personen in der BG |
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#8
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Verfassungsrichter stellt klar
Alle Hartz-IV-Regelsätze "erklärungsbedürftig" http://www.tagesschau.de/inland/hartziv106.html Quelle ARD Online Geändert von weserbergland (20.10.2009 um 14:21 Uhr) |
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