Problem mit den Eigenbemühungen & EGV!

  • Ich habe eine EGV abgeschlossen für 6 Monate.


    Inhalt pro Kalendermonat 4 Bewerbungen nachzuweisen.


    Als Zusatz ist folgenden geregelt.


    Zu den Eigenbemühungen zählen nicht die Vermittlungsvorschläge / Bewerberadressen des Jobcenters, Landkreis Havelland oder sonstiger Dienststellen der Bundesagentur der Arbeit.


    Ich habe ein Account im Portal der Arbeitsagentur und einen Jobagenten aktiviert. Auch werde ich über das Internet angeschrieben, weil meine Daten online sind. Ich suche mir oft Stellenangebote über das Portal und das soll nicht als Eigenbemühung gelten? :confused:


    Ist das nicht reine Schikane und Behördenwillkür? :( Ich weis einfach nicht, wie ich mich verhalten soll. Sollte ich eine Eingabe an die BA oder die Ministerin machen??? :mad:


    Für Ratschläge und Tipps bin ich dankbar. :)

  • Ich stelle jetzt mal eine ganz blöde Frage : wo steht eigentlich geschrieben das es sich bei den vorzulegenden Bewerbungen nicht um wiederholende Bewerbungen bei ein und dem gleichen Unternehmen handeln darf ??? schließlich gilt ja auch das steter Tropfen den Stein höhlt! Und wer sagt Dir oder dem Job -Center das wenn ich mich diesen Monat bei einem Unternehmen bewerbe und eine Absage erhalte nicht im nächsten Monat dort eine Stelle frei wird auf die mein Profil so exakt passt das ich mit der erneuten Bewerbung dort eine Chance bekomme. Ich habe das schön öfters Leuten die Probleme hatten Monat für Monat adäquate Stellen zu finden erklärt. Klar das sehen die beim Job-Center nicht gerne aber die sollen ja auch die Leute in Vollzeitstellen vermitteln und nicht den Arbeitsmarkt auf 400€ Arbeitsverhältnisse umstricken was automatisch passiert weil die übermässige Nachfrage nach Arbeitsverhältnissen jeden halbwegs vernünftig denkenden Arbeitgeber in die günstige Lage versetzt, nicht sonderlich über eine vernünftige Entlohnung für gute Mitarbeiter nachdenken zu müssen, sie kriegen ja vom Staat über die Job -Center die Leute vor die Füsse geworfen! Mach es doch einfach mal, gibst Monat für Monat bei den gleichen Unternehmen Deine Bewerbungen ab, wenn die das nervt können die sich ja mal beim Job - Center beschweren - vielleicht kappieren die Deppen es dann, das es nicht immer an den Arbeitslosen liegt wenn der Markt keine Stellen zu besetzen hat und das man sich mit Zeitarbeitsunternehmen und 400 Jobs langfristig auch keinen Gefallen tut! Das ist alles nur ein wurschteln weil keiner ein Konzept besitzt um wirklich Arbeitsplätze zusätzlich zu schaffen, die den ALG II Bezug für die Betroffenen dauerhaft nicht mehr notwendig machen! Sie können eben auch nicht zaubern ! Deswegen sind sinnlose Bewerbungen letztlich nur eine Pseudo-Rechtfertigung für ein offensichtliches Versagen der Politik!

  • Sanktionen sind Dir sicher!


    Gruß
    mani


    Das ist Unsinn. Die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, ist nicht sanktionsbewehrt (Rechtsprechung BSG). Wenn eine EGV nicht zustande kommt, erfolgen die Regelungen durch Verwaltungsakt (§ 15 (1) S. 6 SGB II, der mit Widerspruch angegriffen werden kann, aber keine aufschiebende Wirkung hat. Erst wenn man dann die Verpflichtungen nicht erfüllt, gibt es Sanktionen.

  • Sanktionen sind Dir sicher!


    Gruß
    mani


    Sicher ist das noch lange nicht. Vor jeder Sanktion wird ein Anhörungsbogen verschickt, darin kann sich jeder Betroffene nochmal äußern und eventuell Beweise zu seiner Entlastung beilegen. Erst dann wird über eine Sanktion entschieden oder ohne Antwort nach Fristablauf eine Sanktion verhängt.
    Dann hilft - bei Chancen - ein Widerspruch oder eine schnelle Arbeitsaufnahme, um Nachteile zu vermeiden.