Stellenangebot annehmen oder ablehnen

  • Hallo,


    meine Frau (56 J.), zur Zeit in einer 3monatigen EGV-Maßnahme, erhielt gestern von dem "Bildungsträger" ein Stellenangebot als Hilfskraft (nicht in ihrem erlernten Beruf) in Vollzeit (40 Stundenwoche) bei einem laut meiner Meinung niedrigem Bruttolohn; Erstattung der Fahrkosten von pro Monat ca. € 90,-- nicht bekannt.
    Der Arbeitgeber hatte allerdings schon Bewerbungen zu dieser ausgeschriebenen Stelle vorliegen. Deshalb vereinbarte der Bildungsträger heute einen Termin zwischen dem zuständigen ARGE-Sachbearbeiter und meiner Frau, bei welchem dann auf Veranlassung des ARGE-Mitarbeiters ein Bewerbungstermin zwischen dem Arbeitgeber und meiner Frau vereinbart wurde. Über die Arbeitszeiten ist außer der 40-Stunden-Woche noch nichts bekannt, ich vermute jedoch, da ich den Arbeitsort kenne (u. a. von der Bushaltestelle 20 Minuten zu Fuß auf unbeleuchtetem, unbelebten Waldweg), dass es sich auch um unterschiedliche Arbeitszeiten, auch abends handeln wird. Naja, wird sie am 29.05.2008 erfahren. Auf die Bedenken "Angst, abends durch einen Wald zu gehen" meinte der ARGE-Mitarbeite, dann könne ich meine Frau doch abholen.


    Ich möchte bemerken, dass meine Frau seit vielen Jahren eine geringfügige Beschäftigung (400,-- € ), welche auf Jahre sicher ist, hat, und dass der Nettoverdienst bei der angebotenen Stelle ca. 700,-- € betragen würde, also ca. 300,-- € mehr als jetzt. Es ist also keine existenzsichernde Tätigkeit, alleine davon könnte man nicht leben und unter Berücksichtigung der Einkommensanrechnung bzw. Einkommensbereinigung wären wir dennoch leider weiterhin auf die ARGE angewiesen. Was ist aber, sollte meiner Frau während der Probezeit oder auch später gekündigt werden? Alter Job weg - neue Stelle weg - alles noch schlechter als vorher.


    Gerne hätte ich mit 60 Jahren (jung) noch eine Arbeitsstelle, dann wäre dieses Problem natürlich gelöst. Aber wie ich schon in einem Beitrag erwähnte, ist mir die ARGE bzw. das Arbeitsamt bei einer Stellenvermittlung aufgrund meines Alters nicht mehr behilflich und ich bei diesen auch nicht mehr als stellensuchend oder arbeitslos registriert. Chancen also nur durch Eigenbemühungen - und die Chancen werden Tag für Tag geringer.


    Ich habe das Gefühl, dass diese sogenannten "Träger" auf "Teufel komm raus" Stellen vermitteln wollen, gleich welcher Art, um sich eine Daseinsberechtigung zu schaffen bzw. diese zu stärken ohne Rücksichtnahme auf die Arbeitslosen; sie verdienen vielleicht dadurch auch noch an den Arbeitslosen (welch ein Hohn!) und fördern direkt oder indirekt den Niedriglohnsektor. Wohin soll dies in Deutschland noch führen? Wann werden (fast) alle dies verstehen, erkennen und reagieren?


    Fragen hierzu:


    Muss jede vorgeschlagene Arbeit angenommen bzw. diese auch sofort angenommen werden oder gibt es hier auch Bestimmungen, Ausnahmeregelungen etc.?


    Muss meine Frau bei der jetzigen Tätigkeit die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten oder kann diese seitens der ARGE annulliert werden?


    Vielen Dank im voraus für Antworten und Grüße von Black.

  • Hallo Black!


    Geh mal auf die Seite www. sozialgesetzbücher.de und dann auf SGB III § 1 ist das meines Wissens nach. dort steht, das schlechter bezahlte Tätigkeiten nicht angenommen werden müssen! Dies steht in krassem Widerspruch mit dem was die ARGE'n glauben mit den Menschn machen zu können indem man Vorstellungstermine mit Zeitarbeitsfirmen als Einladung an bis zu 50 Teilnehmer raus gehen lässt und dann dort vor Ort Eingliederungsvereinbarungen hinsichtlich der Äußerungen nach SGB II man müsse jede Arbeit annehmen, sonst drohen Sanktionen oder Leistungsverlust, macht. Weer sich etwas mit der Materie auskenn weis das der Tarif bei Zeitarbeitsfirmen 7,63€ beträgt und damit oft genug der von mir o.g. § zum tragen käme würden die ARGE'n nicht so dreist und einschüchternd auf die Menschen einwirken.


    Ein weiterer Punkt ist die Zielsetzung der Reformen, demnach ist es das Ziel durch Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Vollzeittätigkeiten die Betroffenen aus dem Bezug von ALG II Leistungen zu bringen, allerdings gilt auch das dies auch das der Weg dorthin auch über die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung gehen kann. Das Problem ist, der ARGE zu beweisen das diese Zielsetzung nicht gegeben ist weil z.B. Bekannt ist das Handwerkskammern zwar Vollzeitstellen vermitteln aber wegen der Vermittlungspauschale auf die man dort spikuliert das Arbeitsverhältnis meist nur etwas länger wie 6 Monate dauert, dann nämlich ist die volle Vermittlungsgebühr von insgesamt 2500 € fällig.


    Da die Maßnahmeträger immer mehr auch als Vermittler auftreten entsteht automatisch ein Interessenskonflikt und aus Frust über eben nicht entstanden Erfolge werden die Teilnehmer, quasi als Dankeschön dan bei der ARGE denunciert was diese gerne aufnehmen um Kosten zu senken.


    Nur wenige wie ich, gehen dann den knallharten Weg vor das Sozialgericht, damit haben ARGE und Maßnahmeträger insgesamt freie Hand beim Handling wie man die Menschen darstellt.


    Ich denke das, die Begründung des jahrelangen 400 € Jobs aus Deiner Sicht richtig ist, es ist nur die Frage wie ein Sozial-Richter dies bewertet, mal hat man Glück mal gewinnen die Anderen!


    Hoffe das hilft euch etwas weiter!


    Gruß

  • Hallo Black,


    Zur Argumentation gegenüber der ARGE noch etwas, da Deine Frau 14 Jahre diesen 400 € Job ausübt ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, diese sichere Arbeitsstelle aufgeben zu müssen nur weil eine andere Tätigkeit knapp 300€ mehr erbringen würde.


    Die ARGE nötigt Euch ein Risiko einzugehen obwohl eine Vielzahl anderer ebenso Arbeitssuchender sicherlich auch für eine entsprechende Vermittlung in Frage käme, dadurch würde dann die Allgemeinheit erheblich besser entlastet wenn einer solchen Person das Angebot gemacht würde. Die ARGE hat die Pflicht die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen, manchmal beruft man sich z.B. bei ablehnenden Widerspruchsentscheidungen nämlich genau auf ein "nicht erkennbar anders liegendes Interesse der Öffentlichkeit". Diesem Interesse der Öffentlichkeit ist meines Erachtens auch dahingehend Folge zu leisten das zunächst einmal denen ein Angebot unterbreitet wird die gänzlich im Sozialbezug stehen. Ansonsten frag doch mal an ob es die Aufgabe der ARGE neuerdings sei Arbeitsverhältnisse zu zerstören. Die 300 € Mehrverdienst stehen in keinem Verhältnis zum Risiko, wenn nach 1/2 Jahr dieses von Seiten des Arbeitgebers aufgelöst würde, ebenso sehe ich das mit der Praktik, Leistungsbezieher in Qualifikationen zu schicken und auf Aufgabe des 400 € Jobs zu drängen. Die Nachweise das daraus effektiv mehr Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstanden sind kann keine ARGE belegen, denn es sind ttasächlich insgesamt nur 100.000 mehr solcher Arbeitsplätze geschaffen worden und das obwohl 1,5 Mil. weniger Arbeitslose bestätigt werden, was also ist die Bilanz der ARGE'n ? 1,4 Mil. weniger Leistungsbezieher und die sind sicherlich durch andere Tricksereien erzielt worden, z.B. dadurch das man Menschen in Qualifizierungsmaßnahmen steckt und diese dann in der Statistik in einer anderen Rubrik geführt werden, die bei der Veröffentlichung der mtl. Zahlen nicht dargelegt werden müssen!


    gruß