1 Antrag zurück Bezahlt. 2 Antrag nur 85% bekommen

  • Ich habe vor ca.10 Monaten einen ALG2 Antrag abgegeben, da ich noch nicht genau bescheid bekommen habe ob ich eine Arbeitsstelle bekomme.
    Zur Vorsoge wenn es nicht klappt mit der Arbeit habe ich den Antrag Abgegeben. Kurz danach wurde mir die Arbeit zugesagt, für 9 Monate. Ich habe sofort bei der Abgabestelle Angerufen und Schrieflich bescheid gegeben das ich Arbeit habe.
    1Woche nach meinen Anruf habe ich auf meinen Konto das Geld von der Arge ALG2. Wieder Angerufen und auch noch mal die Schriefliche bescheinigung gegeben das ich Arbeit habe.
    4 Monate haben die Bezahlt bis einer mir ein Brief gesendet hat das ich alles zurück zahlen muss 7Tage habe ich Zeit, der Überweisungs Träger ist dabei.. OK alles zurück Bezahlt.


    Nach meiner Arbeit, 9 Monate Vertrag wieder den Antrag ALG 2 Abgegeben. Der Sachbearbeiter sagte das ich nur noch 85% bekomme da ich seit dem ersten Antrag meine Wohnkosten nicht gesengt habe.
    Der 1 Antrag ,den habe ich nicht bekommen und nicht in Anspuch genommen alles Zurück bezahlt und es ist nicht mein Fehler wenn die einfach weiter bezahlen. Ist es richtig das die das so machen?

  • Ich habe ein Haus 102m², da wurde mir das gleich gesagt das ich nur für 6 Monate den vollen Satz bekomme. Ich habe nur für 80m² anspuch. Es wurde mir geraten meine kosten zu senken Umziehen, aber wie bei Eigenheim. Die Bank möchte jeden Monat Ihr Geld haben. Wasser, Gas, Versicherung, ... das ist noch etwas zu senken aber Steuern für das Haus sind wieder fest.

  • Hallo,


    da ist leider nicht viel zu machen, wenn die Wohnung unangemssen ist werden nur die Regelsätze gezahlt, einen erhöhten Anspruch hast du nicht.
    Generell ist es, das unangemessene Wohnkosten höchstens für 6 Monate gezahlt werden, da du bereits einen Antrag gestellt hast und bei diesem aufgefordert wurdest die Wohnkosten zu senken, hast du leider keinen Anspruch auf die Übernhame der tatsächlichen Kosten für diesen Zeitraum.
    Das du die Leistungen zurück gezahlt hast ist irrelevant, da du einen Antrag gestellt und dieser auch komplett berabeitet wurde.
    Die Arge erwartet dass du die erhöhten Kosten entweder durch die Regelsätze begleichst, einen Untermieter suchst oder das Haus veräusserst und in einen angemessenen Wohnraum ziesht.

  • Hallo!


    Ist das wirklich so Salle??? Bei Eigenheim ist laut der Infoseite dieses Forums die Angemessenheit anders geregelt! Ein Haus darf unabhängig von der Anzahl der Bewohner 130 qm haben ! Wenn es das eigene und nicht gemietet ist... Dafür müssen dann die Zinsen übernommen werden - nicht aber die Tilgung!


    Wenn es also wirklich Dein haus ist ( nicht nur gemietet) dann war u.U. die ARGE ja im Irrtum und hat Dich fälschlich daruf hingewiesen, daß Dein Haus unangemessen groß ist! Berücksichtigt werden muss dabei nämlich von der ARGE soweit ich weiß auch, daß ein Eigenheim ja später auch als Absicherung und Altersvorsorge dient....


    Da würde ich noch mal nachhaken! Und mir eine Beratung beim Fachanwalt gönnen!


    LG laetitia

  • Hallo,


    die Angemessenheit bezieht sich darauf, dass das Eigenheim nicht veräussert werden muss sofern es eine gewisse Größe nicht übersteigt.
    Dazu wurden sie auch nicht aufgefordert.
    Trotzdem werden aber nur die Heizkosten übernommen die bei angemessenem Wohnraum anfallen würden.
    Hier ist auch maßgeblich, wieviele Personen in dem Haus leben und ob du der alleinige Besitzer bist oder dir eventuelle Erbansprüche mit Geschwistern teilst.


    es ist richtig, das die Zinsen übernommen werden (sofern angemessen) und die Tilgung nicht.


    Ich stimme Laetitia zu, eine Beratung beim Fachanwalt wäre sicher angeraten da es doch immer noch eine Möglichkeiten gibt dieein Laie nicht kennt.


    Viel Glück