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#1
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Hallo zusammen,
ich habe folgende frage, ich mache z.z. eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer diese endet am 13.6.08 werde aber dann am 01.08.08 auf diese Ausbildung aufbauen und und ein 2 jährige Ausbildung zum exam. Altenpfleger machen. Kann ich für die Zeit zwischen den Ausbildungen Alg. 1 oder 2 bekommen ?. Wovon soll ich den sonst leben ? Liebe Grüße Thomas |
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#2
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Hallo,
wenn Du während deiner Ausbildung sozialversicherungspflichtig warst, solltest Du Anspruch auf ALG I haben. Andernfalls hast Du, falls kein Vermögen oder sonstige Dinge dies verhindern, Anspruch auf ALG II. Grüße, Joachim |
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