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#1
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Muß eine 19-jährige mit Baby auch noch bei der Mutter wohnen ? oder gibt es da eine Sonderregelung? Kann sie sich eine eigene Wohnung nehmen? |
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#2
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Hallo bunny 1000!
Klare Regelung! Du bildest mit dem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kannst deshalb eine eigene Wohnung in Anspruch nehmen. Diese kannst Du bereits vor der Entbindung beziehen und es gibt die Erstaausstattung für Dich und das Baby, außerdem kannst Du Umstandskleidungsbeihilfe bekommen. Hier im Forum gibt es dazu Angaben das Betroffene zwischen 760 und 980 € dafür zusätzlich erhalten haben. Allerdings gilt das was ansonsten bei Leistungsbeziehern gilt, wer zuviel Eigentum hat muss zunächst einmal davon leben. Gruß |
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#3
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Bevor du jetzt hier was von 700 bis 1000 Euro ließt und denkst, die bekommst du.....nein....das ist unterschiedlich.....ich darf erst nach der Geburt umziehen.....und Beihilfe für Umstandskleidung war 130 Euro....Geld für die Erstausstattung waren bei mir 440 Euro.....also beantragen kannst du es.....aber soviel wie mein vorgänger hier schrieb ist es nicht....
Lieben Gruß....bin auch 19....und bekomme auch mein Baby jetzt im Juni..... |
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#4
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Soory meine Lieben,
wollte keine falschen Erwartungen hegen, habe nur geschrieben was hier im Forum eh schon bekannt war ! Das es bei Dir (Little Black Angel) nur 570 € waren ist doch ein klarer Beweis wie unterschiedlich dies auf den ARGE'n als notwendig betrachtet wird. Gruß |
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#5
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Hallo,
es ist richtig das viele Argen einem Umzug erst nach der Entbindung stattgeben. In vielen Fällen besteht aber die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und diesen auch nachhaltig zu begründen und eine eigene Wohnung bereits im letzten Drittel der Schwangerschaft zu beziehen. Ein Grund kann zum Beispiel der Zusammenzug mit dem Kindsvater sein oder beengte und nicht zumutbare räumliche Verhältnisse in der elterlichen Wohnung. Ich würde dir ebenfalls raten einen Antrag auf Erstausstattung bei der Mutter Kind Stiftung zu stellen. Eventuelle Bezuschussungen müssen der Arge nicht gemeldet werden. Alles Gute! |
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