2 Monate Arbeit in Aussicht

  • Hallo,


    habe da mal eine Frage, meine alte Firma, will mich über den Sommer für ca. 2 Monate wieder einstellen!
    ich habe da zuletzt am bis zum 31.11.09 gearbeitet, bin seitdem aber auch bis heute arbeitssuchend! bekomme noch bis zum 31.09.2010 ALG1.


    Also es würde zu einer festeinstellung für 2 monate kommen so in dem dreh, zu den alten konditionen kommen!


    wie verhält sich das dann? ich müsste mich ja gleich wieder beim Amt melden, weil ich in 2 monaten wieder keine arbeit habe! ALG1 muss neugestellt werden? wenn ich da nun 6 -8 wochen arbeite, verlängert sich mein anspruch dann bis ... zum 31.10.2010 oder wie? gehen meine jetzigen Tage bis zum 31.09.2010 dann verloren oder werden die mir solange gut geschrieben?


    wäre schön wenn mir jmd das mal erklären könnte, und besteht auch das recht auf einen fahrkostenantrag für die 2 monate?


    Danke und schönes WE euch

  • @ Danielo ich finde es eine frechheit wie du mit Menschen umgehst die Arbeiten wollen, und eine frage haben wenn sie die Arbeit auch nur für 2 mon bekommen



    @ Chris1806 ja melde das sofort beim Arbeitsamt und ja soweit ich weiss hast dann 6-8 Wochen anspruch mehr auf ALG 1

  • Im Prinzip müsste es reichen, wenn Du eine Änderungsmitteilung ab gibst( was Du sowieso tun musst) und dort die Angaben machst Arbeitsaufnahme bei Firma von befristet bis. Dann weiss die Agentur dass Du danach wieder Arbeitsuchend bist und lässt Deinen Anspruch auf ALG 1 solange ruhen. Nach den 2 Monaten erhälts Du normal Dein AlG 1 weiter. Dein Anspruch wird sich aber nicht verlängern, weil man mindestens 12 Monate arbeiten muss, um dann einen Anspruch von 6 Monaten ALG 1 zu haben.
    Zusammen mit der Änderungsmitteilung eine Kopie des Arbeitsvertrages mit abgeben.

  • Hm Gut, aber was passiert mit den restlichen tage die ich noch habe ..sprich gehe 2 monate arbeiten müsste sich das nicht um 2 monate nachhinten verschieben ..sprich vom 31.09 auf den 31.11? Weil noch habe ich ja ca 4 monate anspruch auf ALG 1 wenn ich davon nun 2 arbeiten gehe ... verschiebt sich das doch ? oder ?


    lässt sich auch ein fahrkostenantrag stellen oder geht das nicht weil ich den vor 2 jahren schon bei der selben firma gestellt habe?


    mfg

  • Die restlichen Tage ruhen solange heisst, die nimmt Dir keiner weg. Es ist wie Du schreibst, dass sich Dein Anspruch nach hinten verschiebt. Es kommt aber kein neuer Anspruch durch Deine 2 Monate Arbeit dazu.
    Ob Du Fahrgeld bekommst kann ich Dir nicht sagen. Frage doch direkt mal bei der Firma oder bei der Agentur nach.

  • @ Maus 5011 - endlich schnallt Danielo mal was abgeht und da greifst Du Ihn an !?


    Wo er Recht hat hat er Recht, das ist typische Abzocke seitens der Arbeitgeber! Ja und unsere Super-Mutti (made in U.S.A)
    hat da als Arbeitsministerin doch tatsächlich nichts gegen zu setzen ausser dummen Gelaber!


    Die Unternehmer bekomen soviele Angebote damit sie einen Mitarbeiter mehr als vielleicht nötig einstellen, Der kostet bisweilen, wenn man mal dahinter schaut, manchmal noch nicht einmal was und selbst da gehen die Unternehmer zu und zocken die Bundesagentur für Arbeit ab.


    Letztlich stellt Chris 1806 doch nur den Notnagel für eine beschissene Unternehmerpraktik. Urlaubsvertretung weil er sich im Vorfeld schon mal bewährt hat. das schlimme ist doch nur, lehnt er den Job ab muss er wohl möglich auch noch mit Sanktionen rechnen!


    Krass gesagt ist Chris 1806 ein Tagelöhner für 60 Tage!



    Jetzt fehlt nur noch Applaus von Seiten der Liberalen!