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21 Jahre, zu Hause lebend & Schulische Ausbildung - was steht mir zu?

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  #1  
Alt 25.07.2010, 01:43
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Standard 21 Jahre, zu Hause lebend & Schulische Ausbildung - was steht mir zu?

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, die mich brennend interessiert.
Ich bin 21, und wohne noch zu Hause ( Mutter, Stiefvater, Neffe und Schwester ).
Mein Vater hat kürzlich seine Arbeit verloren, und es fällt wohl wieder ins Harz4.
Ich fange ab dem 5. August meine Ausbildung als Heilerziehungspflegerin an.
Da das eine schulische Ausbildung ist, bekomme ich ''nur'' Bafög.

Meine Mutter ist allerdings mit allen Wassern gewaschen, und versucht mich immer ein bisschen blöder zu halten, um meine Gelder einzubehalten.
Ich wollte nun einfach mal fragen was steht MIR zu - war da nicht irgendwas mit Freibetrag?
Meine Mutter sagt dass das Bafög als IHR einkommen gilt, und ich davon nichts sehe.
Zudem aber Kostgeld und Verpflegungsgeld sehen will.
Ich habe nämlich zuvor ein FSJ gemacht, indem ich 400 euro bekommen habe, und erstmal Pauschal 330 Euro abgeben musste und so langsam fühle ich mich schon übers Ohr gehauen.

Konkrete Frage - WAS steht mir zu und WAS kommt an Geld rein?
Helft mir mal damit ich nich ganz doof sterbe.

Danke
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  #2  
Alt 25.07.2010, 01:56
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Soweit ich weis, fällst du in dem Fall aus dem H4 Bezug. Demnach bist du deine eigen"BG". Also wirst du deinen Anteil zur Miete beitragen dürfen/müssen. Sofern Sie dein Kindergeld noch bekommt, wäre es wohl unfair außer dem Mietanteil noch etwas zu verlangen.
Ich denke Du wirst hier noch andere Antworten bekommen, von denen die sich etwas besser damit auskennen.
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #3  
Alt 25.07.2010, 03:18
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vielen dank aber für deine rasche antwort ich kenne mich absolut null aus und freue mich über belehrungen
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  #4  
Alt 26.07.2010, 15:34
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Beiträge: 287
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Zitat:
Zitat von Joana Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, die mich brennend interessiert.
Ich bin 21, und wohne noch zu Hause ( Mutter, Stiefvater, Neffe und Schwester ).
Mein Vater hat kürzlich seine Arbeit verloren, und es fällt wohl wieder ins Harz4.
Ich fange ab dem 5. August meine Ausbildung als Heilerziehungspflegerin an.
Da das eine schulische Ausbildung ist, bekomme ich ''nur'' Bafög.

Meine Mutter ist allerdings mit allen Wassern gewaschen, und versucht mich immer ein bisschen blöder zu halten, um meine Gelder einzubehalten.
Ich wollte nun einfach mal fragen was steht MIR zu - war da nicht irgendwas mit Freibetrag?
Meine Mutter sagt dass das Bafög als IHR einkommen gilt, und ich davon nichts sehe.
Zudem aber Kostgeld und Verpflegungsgeld sehen will.
Ich habe nämlich zuvor ein FSJ gemacht, indem ich 400 euro bekommen habe, und erstmal Pauschal 330 Euro abgeben musste und so langsam fühle ich mich schon übers Ohr gehauen.

Konkrete Frage - WAS steht mir zu und WAS kommt an Geld rein?
Helft mir mal damit ich nich ganz doof sterb
Danke
Zu Deinem Leidwesen hat Deine Mutter Recht. Über Dein BAföG könntest Du nur frei Verfügen wenn es ein Elternunabhängiges BAföG wäre. Die paar Ausnahmen welche es hierfür gibt sind im § 11 (2a/3) BAföG geregelt. D.h. für Dich, dass Dein BaföG mit in die Leistungsberechnungen der BG mit einfließen und dem Lebensunterhalt der Familie sprich der BG zur Verfügung gestellt werden muß. Lediglich 20% davon stehen Dir als zweckgebundener Bedarf zu. Diese werden bei der Einkommensanrechnung durch die ARGE nicht mit einbezogen.

Geändert von charly599 (26.07.2010 um 15:36 Uhr)
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  #5  
Alt 26.07.2010, 15:47
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Habe bei meinem obigen Zitat noch vergessen " was kommt an Geld rein "
Die Höhe des BAföG Bedarfes richtet sich nach folgenden Faktoren:

* Art der Ausbildung
* Wohnverhältnisse
* Zuschuss zur Kranken- sowie Pflegeversicherung
* Unterhaltspflicht durch die Eltern
* Ort der Ausbildung / des Studiums

D.h. bei dem Besuch einer "normalen"Berufsschule und ohne eigenen Hausstand sollten dies folgende Beträge sein.

Grundbetrag: 383,00 €
Mietzuschuß: entfällt da kein eigener Hausstand
Zuschuß zur KV: 54,00 €
Zuschuß zur PV: 10,00 €

Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht erst vor kurzem klar gemacht, das die Praxis der Einberechnung von Bafög in andere Sozialleistungen völlig Rechtens ist. Zum Leidwesen vieler Betroffener.

Geändert von charly599 (26.07.2010 um 15:51 Uhr)
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  #6  
Alt 30.08.2010, 07:43
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Hallo,
also aus meiner Ehrfahrung raus hängt das mit dem Bafög ja auch noch zusammen was deine Eltern vor 2 Jahren an Einkommen hatten... Wo ich meine schulische ausbildung angefangen habe bekam ich 192 euro Bafög und diese haben se bei meiner mutter gleich vom harzIV abgezogen ich habe mich dann so mit ihr geeinigt sie behält das Kindergeld und ich zahle ihr 50 euro Kostgeld!!!
Aber ich würde dir raten hol dir einfach einen HarzIVantrag dazu mehr als dir nix zahlen können se net!!!
ich weiß aus eigener erfahrung das man mit so wenig Bafög net wirklich gut auskommt für einen Monat!!!

MfG Patze
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