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#1
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Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, die mich brennend interessiert. Ich bin 21, und wohne noch zu Hause ( Mutter, Stiefvater, Neffe und Schwester ). Mein Vater hat kürzlich seine Arbeit verloren, und es fällt wohl wieder ins Harz4. Ich fange ab dem 5. August meine Ausbildung als Heilerziehungspflegerin an. Da das eine schulische Ausbildung ist, bekomme ich ''nur'' Bafög. Meine Mutter ist allerdings mit allen Wassern gewaschen, und versucht mich immer ein bisschen blöder zu halten, um meine Gelder einzubehalten. Ich wollte nun einfach mal fragen was steht MIR zu - war da nicht irgendwas mit Freibetrag? Meine Mutter sagt dass das Bafög als IHR einkommen gilt, und ich davon nichts sehe. Zudem aber Kostgeld und Verpflegungsgeld sehen will. Ich habe nämlich zuvor ein FSJ gemacht, indem ich 400 euro bekommen habe, und erstmal Pauschal 330 Euro abgeben musste und so langsam fühle ich mich schon übers Ohr gehauen. Konkrete Frage - WAS steht mir zu und WAS kommt an Geld rein? Helft mir mal damit ich nich ganz doof sterbe. Danke |
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#2
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Soweit ich weis, fällst du in dem Fall aus dem H4 Bezug. Demnach bist du deine eigen"BG". Also wirst du deinen Anteil zur Miete beitragen dürfen/müssen. Sofern Sie dein Kindergeld noch bekommt, wäre es wohl unfair außer dem Mietanteil noch etwas zu verlangen.
Ich denke Du wirst hier noch andere Antworten bekommen, von denen die sich etwas besser damit auskennen.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#3
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vielen dank aber für deine rasche antwort
ich kenne mich absolut null aus und freue mich über belehrungen
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#4
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Zitat:
Geändert von charly599 (26.07.2010 um 15:36 Uhr) |
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#5
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Habe bei meinem obigen Zitat noch vergessen " was kommt an Geld rein "
Die Höhe des BAföG Bedarfes richtet sich nach folgenden Faktoren: * Art der Ausbildung * Wohnverhältnisse * Zuschuss zur Kranken- sowie Pflegeversicherung * Unterhaltspflicht durch die Eltern * Ort der Ausbildung / des Studiums D.h. bei dem Besuch einer "normalen"Berufsschule und ohne eigenen Hausstand sollten dies folgende Beträge sein. Grundbetrag: 383,00 € Mietzuschuß: entfällt da kein eigener Hausstand Zuschuß zur KV: 54,00 € Zuschuß zur PV: 10,00 € Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht erst vor kurzem klar gemacht, das die Praxis der Einberechnung von Bafög in andere Sozialleistungen völlig Rechtens ist. Zum Leidwesen vieler Betroffener. Geändert von charly599 (26.07.2010 um 15:51 Uhr) |
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#6
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Hallo,
also aus meiner Ehrfahrung raus hängt das mit dem Bafög ja auch noch zusammen was deine Eltern vor 2 Jahren an Einkommen hatten... Wo ich meine schulische ausbildung angefangen habe bekam ich 192 euro Bafög und diese haben se bei meiner mutter gleich vom harzIV abgezogen ich habe mich dann so mit ihr geeinigt sie behält das Kindergeld und ich zahle ihr 50 euro Kostgeld!!! Aber ich würde dir raten hol dir einfach einen HarzIVantrag dazu mehr als dir nix zahlen können se net!!! ich weiß aus eigener erfahrung das man mit so wenig Bafög net wirklich gut auskommt für einen Monat!!! MfG Patze |
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