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21 und eigene wohnung

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Alt 24.10.2008, 18:37
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Registriert seit: 24.10.2008
Beiträge: 1
Standard 21 und eigene wohnung

Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand jemand weiterhelfen.

Meine Tochter (19 Jahre) ist im Oktober 2007 mit ihren Freund nach Köln gezogen. Sie hatte eine erlaubnis vom Amt nach Köln zuziehen.

Ihr Freund ist 21 Jahre und hat eine abgeschlossene Ausbildung gemacht. Er macht seid Oktober 2007 beim DRK in Köln ein soziales Jahr welches nun verlängert wurde
Da das einkommen welches die beiden zusammen haben nicht ausreicht hatten sie ALG 2 beantragt

Der Bescheid ist irgentwie komisch berechnet finde ich.

Sie zahlen eine miete von 449 euro warm. Das Amt berechnet ihnen aber nur 217,67 euro für miete.

Auf nachfrage warum ,sagten sie weil der Freund ohne genehmigung von Berlin nach köln gezogen ist steht ihm keine Miete zu.Er hatte vorher bei den Eltern gelebt und noch nie ALG 2 bezogen.

Ich dachte immer wenn das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat brauchen die Eltern für ihn nicht mehr aufkommen.
Der Freund meiner Tochter hatte in Berlin keine Arbeit nach der ausbildung bekommen , aber er hatte das soziale Jahr in Köln gefunden und ist daher nach Köln gezogen.


Sie rechnen meine Tochter und ihren Freund als BG , rechnen ihm 300 euro fürs soziale jahr und die 154 euro kindergeld an , was ja auch richtig ist. Aber miete rechnen sie ihm nicht. da bekommen sie wie gesagt nur die hälfte der tatsächlichen miete.

Kann mir jemand sagen wie das bei jugendlichen unter 25 ist wenn sie eine abgeschlossene ausbildung haben und zuhause ausziehen.

lg elke
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