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27 Jahre, Student, Hartz4 ?

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  #1  
Alt 10.03.2010, 14:11
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Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
Ausrufezeichen 27 Jahre, Student, Hartz4 ?

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage.
Im Mai werde ich 27 Jahre alt. Ich befinde mich noch in meiner Erstausbildung (habe nach 5 Jahren den Studiengang gewechselt). Die Ausbildung wird noch mind. 1 Jahr andauern.
Nun meine Frage: Sind meine Eltern auch nach meinem 27. Geburtstag dazu verpflichtet, mich finanziell zu unterstützen? Oder habe ich die Möglichkeit, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen? Ich habe zwar einen Nebenjob (Einkommen ca. 400 Euro), allerdings reicht dies überhaupt nicht zum leben aus.

Vielen Dank für die Hilfe!
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  #2  
Alt 10.03.2010, 14:36
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Frage 1)
Nein, deine Eltern sind nicht mehr zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen (finanzieren), aber mit dem 27. Lebensjahr endet diese Verpflichtung. Das ist gesetzlich geregelt und hat ja auch "!Sinn". Einmal sollte bis zu diesem Zeitpunkt wirklich eine Ausbildung abgeschlossen sein, andererseits würden bei "Endlos-Verpflichtungen" vermutlich noch mehr Menschen sich drei Mal überlegen, Kinder in die Welt zu setzen.

Frage 2)
Du erhälst als Student kein H IV. H IV erhalten hilfebedürftige "erwerbsfähige" Menschen. Erwerbsfähig heißt unter anderem, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jederzeit zu Bewerbungsgesprächen gehen können und auch sofort Arbeit aufnehmen können, weil sie ja anderweitig "keine" Verpflichtungen haben. Dies ist bei dir nicht der Fall, du studierst.

Frage 3)
Du kannst und solltest Wohngeld beantragen; das müßtest du bekommen und es ist meist gar nicht mal so gering. Hier im Internet via Wohngeldrechner kannst du dir anhand deiner Daten (also Wohnungsdaten, Einnahmen etc.) ausrechnen, was an Wohngeld zu erhalten würdest. Wie auch andere Sozialleistungen zählt das "Antragsdatum", also verschenke keine Zeit, wenn es soweit ist.

Eine weitere Möglichkeit ist die Befreiung von der Zuzahlung, was krankenkassenmäßige Kosten betrifft, wie beispielsweise Praxisgebühr(en), Medikamente etc. Dazu kann die Kasse dir nähere Angaben machen. Du solltest dir ausrechnen, ob es sich für dich lohnt, weil man einen gewissen Anteil einzahlt, um dann aber in dem Kalenderjahr von allen weiteren Kosten befreit zu sein.

Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 17.03.2010, 15:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
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Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Da ich offiziell noch bei meinen Eltern wohne, fällt die Wohngeldsache doch eigentlich weg, oder? Allerdings komme ich mit meinem Nebenjob finanziell überhaupt nicht klar.
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