30% Sanktionen / Zeitarbeit

  • Hallo


    Ich habe mal eine Frage, aber zuerst mal hier die Schilderung meines Falles.


    Ich (31) habe bei einer Zeit Arbeitsfirma gearbeitet schon zweimal. Das erste mal befristet und das zweite mal unbefristet. Beim zweite mal bin ich von der Zeitarbeitsfirma gekündigt worden weil der Auftraggeber meinet er bräuchte meine Dienste (Call-Center) nicht mehr, Begründung von denen ich hätte meine Calls nicht geschaft. Der Auftraggeber hat mir nie gesagt wievile Calls ich in einer Stunde machen musste und auch im Arbeitsvertrag stand nichts der gleichen. Der Mitarbeiter der Zeitarbietsfirma meinte auch das, das der Auftraggeber lieber nur Frauen in seinem Team hat. Die Sachbearbeiterrin von der ARGE meint jetzt es wäre mein Verschulden nur zum einen stand nichts im Vertrag oder in meinem Laufzettel, das einzige was ich wustte war von den Mitarbeiterinen das man por Stunde 10 Calls machen musste/sollte. Ich hatte im Schnitt bei 7,5 Stunden am Tag rund 80 Calls. Das heißt also das ich mehr als 10 der Stunde hatte. Und das es nur!!! 80 waren lag daran das nicht mehr angerufen haben.


    Da aber wie schon erwähnt meine Sachbearbeiterin meint ich sei schuld, kürzt sie mir jetzt die Leistung um 30%.


    Meine Frage ist jetzt: Ist das Rechtens oder soll ich Widerspruch einlegen gegen diese `Leistungskürzung?

  • Ich finde es ein Unding, dass du aufgrund solcher Begründung sanktioniert werden sollst. Das kann unmöglich rechtens sein, aber ich habe keine konkrete Richtlinie, die ich dir nennen könnte. Nicht nur, dass von alledem nichts im Vertrag stand, sondern insgesamt finde ich den Zustand schrecklich. Unter diesem Druck könnte ich gar nicht arbeiten. Von Leistungskürzung habe ich bislang nur gehört, wenn einer nicht "will" oder selbst kündigt etc., nicht aber weil man vielleicht irgend etwas nicht schafft. Wenn man das auch auf andere Jobs übertragen würde, müßte ja jeder sanktioniert werden, mit dem Chefs - aus welchen Gründen auch immer - nicht zufrieden sind; beispielsweise der eine tippt zu langsam, der andere dies oder das ... Wo soll denn da die Grenze sein; das ist nicht human. Ich würde in jedem Fall in den Widerspruch gehen und ggf. auch eine Beratung bei einem RA, der sich mit ALG 1, H IV / ALG 2 auskennt, in Anspruch nehmen. Vielleicht bekommst du einen Beratungsschein (zuständiges Amtsgericht), so dass du mit einem Eigen-Kostenanteil von 10 € konkrete Auskünfte erhälst.

  • Du hast doch einen Vertrag in dem alles geregelt ist.Wenn dein Arbeitgeber eine bestimmt Leistung fordert dann gehört das auch in den Arbeitsvertrag.Ich würde auch Widerspruch einlegen und du kannst doch auch anhand des Vertrages nachweisen das es eine solche Anweisung nicht gab bzw. dir nicht bekannt war.Außerdem finde ich eine Kündigung mit dieser begründung etwas zweifelhaft weil dein Arbeitgeber zunächst einmal in einem Gespräch seine Anforderungen dir gegenüber hätte darlegen müssen und du somit die Möglichkeit hättest haben müssen sie auch zu erfüllen.