|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
hoffe ich bin hier richtig ich suche nach einer rechtlichen Grundlage bezüglich eines Vergleichs. Ich benötige Dringendst eine gesetzliche Regelung. Es geht um folgendes. Ich bin momentan in einer Ausbildungsmassnahme der BA für Arbeit angemeldet. Dort gehe ich jeden Tag 3 Stunden hin. Nun wurde mir ein 400 euro job angeboten mit einer späteren Übernahmemöglichkeit in eine Vollzeitstelle. Ich wollte diese Stelle annehmen aber mein Sozialbetreuer meinte , mir dies verbioeten zu können. Jetzt muss ich wissen, was laut Gesetz Vorrang hat. Ein 400 euro Job oder eine Ausbildungsmassnahme, in der ich nur schwer vermittelbar bin. Wenn einer von euch die Gesetzliche Regelungen , möglichst mit Paragraphenbeschreibeung und Absatznummer. danke |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eine Frage zum ein Euro Job ( oder auch Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädi | Lita | Ein Euro Job | 5 | 19.11.2008 12:39 |
| ALG 2 ja oder nein? | merodicem | Anspruch und Leistungen | 5 | 07.11.2007 22:30 |
| alg1 oder 2 ?? | ildikovonkuerthy | Anspruch und Leistungen | 1 | 19.02.2007 17:47 |
| 400 euro job | king-joos | Minijob / 400 Euro Job | 1 | 27.01.2007 09:08 |
| ALG 2 oder Kindergeld | markuss | Anspruch und Leistungen | 1 | 09.06.2006 23:28 |