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#1
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Bin bei einer Putzfirma auf 400 € Basis
am arbeiten. Verdiene aber nur ca 250 €.Bei einer Arbeitszeit von 1,5 Stunden Täglich. Arbeitszeit 13 - ca 15 Uhr Bekam jetzt Post von der Arge, das ich noch zusätzlich nen 1 € Job machen soll.Zuerst soll ich aber ne Maßname machen ( Eignungstest ) Muss ich den 1 € Job bzw. Maßname, annehmen. Was passiert wenn ich die verweigere. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft. 4 Personen. Bekäme ich alleine eine Sperre oder die gesamte Bedarfsgemeinschaft??? |
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#2
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einen 1-€-Job kann man nur ablehnen, wenn er unrechtmäßig ist, oder das Ziel, einen Arbeitsplatz im 1. Arbeitsmarkt zu finden, unmöglich macht (Zeitaufwand). Die rechtsprechung und auch die Durchführungsanweisungen der ARGEN sprechen von ca. 30 Stunden pro Woche, damit man noch genügend Zeit für Bewerbungen haben kann und nicht in die Kategorie "Vollzeitbeschäftigung" fällt.
Eine Sanktion würde nur dich (deine Regelleistungen) betreffen, "Sippenhaft" darf es nicht geben!
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt also mit anderen Worten, zuerst einmal 30 % dann 60 und dann 100%. Jetzt verdient sie ca 250 € ,wenn sie gesperrt wird, dürfte sie die dann behalten ??? Es geht eigentlich um folgendes. Sie ist jetzt erst ein Paar Monate in der Firma ,sie wurde schon zu Beginn gefragt ob sie auch mehr Stunden machen will , was sie natürlich nicht abgelehnt hat. Da die Arge aber hingeht , trotz mehrfacher Aufforderung von uns, das Geld was sie Verdient gleich anzurechnen, gehen die folgendermassen vor. Verdienst ca 250 € monatlich,berechnen die uns 400 € das heisst der Ausgleich fehlt uns. Es wäre ihnen zuviel Arbeit das jeden Monat zu berechnen. Wir haben dann gesagt und das mehrmals das sie uns auf 60 € berechnen sollen , das die Differenz nicht zu Hoch ist zu berrechnen. Nichts passiert. Jetzt soll sie noch zusätzlich nen 1 € Job machen Plus Massnahme. Das geht zu weit. Bin gerade nen Brief am aufsetzten. Wir verzichten auf das Geld , sie sollen sie sperren,das was hier Stattfindet ist reine Schikane und provokation.Und nichts anderes. |
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#4
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Zitat:
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#5
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Die Berechnung muss auf den tatsächlichen Wert erfolgen, also jeden Monat neu, wenn sich etwas ändert. Gegen andere Berechnungen müsst ihr euch wehren!
Notfalls Anwalt einschalten!
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#6
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Die Sanktionen richten sich auf den Regelsatz von 316 € (wenn ihr Partner seid) bzw. 351 € (wenn sie Alleinstehend ist). Also bei der ersten Stufe dürfen sie euch max. 95 € bzw 105 € abziehen.
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#7
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Wiederspruch
Sehr geehrte Frau Reifferscheid Die Maßname und der anschließende 1 € Job werde ich aus folgenden Gründen nicht antreten. Ich und mein Mann haben das Arbeitsamt mehrmals aufgefordert den Differenzbetrag aus meinem 400 € Job geringer oder sofort zu berechnen. Das ist bis Heute nicht geschehen , obwohl das Amt wissen muss das wir im Exsistenzminimum leben müssen.Jetzt soll ich noch einen 1 € Job machen , wo ich dann wieder ein halbes Jahr auf den Differenzbetrag warten soll. Nein Danke. Des weiteren habe ich Angst das ich meinen 400 € Job verliere. Ich bin in der Firma noch nicht lange tätig, wurde aber zu Beginn der Einstellung gefragt worden wenn mehr Stunden gearbeitet werden müssen, ob ich dazu bereit bin. Dies wurde von mir bejaht. Das heißt das ich in naher Zukunft mehr verdienen kann. Mit freundlichen Grüßen Kann ich das so abgeben ???? |
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#8
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Zitat:
Hier laufen die tollsten Sachen ab. Bin 50 % Behindert Linkes Unterbein amputieret , im Moment geht bei mir nichts. Amt sagt ich soll mich auf der Rentenstelle melden da ich eventuell Ansprüche habe. Gleichzeitig soll ich mich aber um ne Arbeit bemühen. Meiner Frau haben sie Heute gesagt das ich mich wahrscheinlich weigern werde Papier in der Stadt zu sammeln. Das heißt , soll meine Krücken nehmen und Müll sammeln gehen. |
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#9
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Die Berechnungen müssen für den Monat erfolgen, für den ihr zusätzliches Einkommen habt.
Widerspruchsmöglichkeit bekommst du per privater Nachricht.
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#10
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Als Schwerbehinderter stehen dir besondere Schutzvorkehrungen zu.
Wichtiger ist aber eine besondere Regelung der sogenannten Erwerbsminderungsrente. Solltest du nur für Arbeiten bis max. 6 Stunden tägl. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhälst du die volle Erwerbsminderungsrente und fällst somit aus dem ALG II Bezug heraus. Prüfe dies bitte anhand des Gutachtens der ärztlichen Untersuchen bei der ARGE. Falls eine solche Untersuchung noch nicht stattgefunden hat, beantrage sie umgehend.
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