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#1
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Hy an die Gemeinde,
kennt sich jemand gut aus mit der Frist für die Weiterbewilligung für ALG2 Leistungen? Ich hatte eine Leistungszusage der ARGE bis zum 31.12.2009. Zwischenzeitlich habe ich freiberuflich gearbeitet und brauchte zunächst keine weiteren Sozialleistungen. Mitte Mai 2010 stellte sich aber heraus, das sich der Job vermutlich wieder erledigt hätte und deshalb war ich am 10.6.2010 wieder bei der ARGE, um die Leistungsfortsetzung zu beantragen. Dort sagte man mir, dass die 6 Monats Frist um sei. Wenn ich richtig rechne, dann sind es vom 1.1.2010 + 6 Monate = 1.7.2010 und damit wäre ich noch in der 6 Monats Frist, oder? Wenn Ihr dazu was schreiben wollt und könnt, freue ich mich sehr. Bitte gebt dann wenn möglich die Gesetzesstellen bzw. Gerichtsurteile dazu bei, damit ich was zum weitergeben habe. Lieben Dank |
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#2
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was für eine 6-monatsfrist. für einen weiterbewilligungsantrag etwa? egal dann musst du eben einen kompletten neuantrag stellen, sofern du wieder bedürftig bist.
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#3
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@lacki.... mmmmhhh
Vielleicht hast Du nicht richtig gelesen... Es geht genau darum diesen NEU Antrag NICHT stellen zu müssen, sondern eben noch den Wiederbewilligungsantrag... |
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#4
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Hm... es gibt eine Regelung, dass Kunden, die innerhalb der letzten 6 Monate im Leistungebezug standen, keinen Neuantrag stellen brauchen, sondern ein Weiterbewilligungsantrag reicht.
Allerdings weiß ich grad nicht, wo das steht.... Gerechnet hätte ich allerdings auch wie du. Leistungsbezug bis 31. Dezember. Erneute Vorsprache im Juni, Somit weniger als Monate. Allerdings ist bei der doch großen Spanne von fast 6 Monaten evtl. doch ein Neuantrag angebracht. Bzw. müssten beim Folgeantrag ggf. mehr Nachweise eingereicht werden als sonst. |
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#5
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Danke rst :-)
leider brauch ich irgendwas handfestes (sprich nen Gesetzestext oder nen Gerichtsentscheid), den ich meiner Sachbearbeiterin vorhalten kann. Die will nämlich unbedingt, dass ich nen neuen Antrag stelle mit allem Pipapo, was so dazu gehört. Die Arbeit würde ich mir gern schenken! |
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