Abbruch der Ausbildung - Anspruch?!

  • Hallo zusammen!
    Erst mal vielen Dank, dass es dieses Forum gibt!
    Kurz zu mir: Ich bin 22, und habe einen GdB von 70% (Sehfeldeinschränkung).
    Ich mache gerade eine Ausbildung (Bürojob) und würde bald mein letztes Jahr anfangen.


    Nun mein Problem: Ich habe schon seit längerem gesundheitliche Probleme (körperliche und seelische) und nun sind sich die Ärzte sicher, dass es an meinem derzeitigen Vollzeitjob liegt. Sie haben mir nun empfohlen maximal 4 Stunden pro Tag arbeiten zu gehen. Damit müsste ich die Ausbildung abbrechen.


    Meine Frage: Was würde nun das Amt mit mir machen? Ich habe Angst, dass die mich aufgrund meines jungen Alters in irgendwas reinstecken, irgendeine leichte Ausbildung etc. nur damit ich etwas gelernt habe. Bzw. vielleicht meinen Ärzten nicht glauben und mich wieder Vollzeit arbeiten lassen wollen (wer prüft meine Arbeitstauglichkeit?!)
    Würde ich dann Erwerbsminderungsrente beziehen? ich habe noch keine 5 volle Jahre eingezahlt.


    Vielleicht gibt es hier jemanden, in einem ähnlichen Alter wie ich, welcher schon diesen Weg bestritten hat.
    Vielen Dank.


    Susanne

  • Erst einmal vorneweg, Empfehlungen sind Grüße von Pittiplatsch und Schnatterinchen. Was ist zu tun? Na janz einfach:


    Wenn der Arzt der Meinung ist, daß du zu viel arbeitest, wird er dich erst einmal krank schreiben. Das gibt es, z.B. wegen Erschöpfung. Es handelt sich sozusagen um eine AU- Bescheinigung. Bekannt als "Gelber Zettel". Das ist das Erste. Diese AU bekommt der Arbeitgeber bzw. der Ausbildungsbetrieb.


    Bist du bereits in einem Leistungsbezug? Lebst du bei deinen Eltern und diese unterstützen dich? Sie sind zuerst einmal unterhaltspflichtig.


    Wenn das Amt im Spiel ist: Natürlich wird so ein Amt Gutachten anfordern. Das ist klar. Vom Arzt, dem Rententräger etc. Und dann kommt natürlich ein Amtsarzt ins Spiel. So einfach "reinstecken" geht nicht. Und den Ärzten keinen Glauben schenken? Geht so auch nicht. Also, das Alles wird geprüft werden.


    Dann ist als Nächstes festzustellen, wie hoch deine Arbeitsfähigkeit überhaupt ist. Ich meine bei einem GdB von 70%... Und da du diese hast, hast du ja auch schon Erfahrungen in Sachen Versorgungsamt. Naja und die Erstellung von Gutachten wirst du jedenfalls mit ertragen müssen.


    So, nun zur 5-Jahresregel: Es gibt Ausnahmen. Z.B.


    ... vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens zwölf Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben. Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre. ...


    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html


    Aber da gibt dir dein Arzt bzw. der Rententräger sicher genauere Auskunft.


    Und jetzt erst einmal in aller Ruhe die Diagnostik abwarten, und mit dem Arzt / den Ärzten die weitere Vorgehensweise erörtern. Und das Amt kann nur das machen, bzw. fordern, was (für dich im Speziellen) zumutbar ist.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html


    Aber genau, was eben nicht zumutbar ist, das ist die Frage. Und das muß eben geprüft, attestiert und dokumentiert werden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hallo,


    wenn es den so ist, wie du geschilderst hast,
    dann ganz schnell mit der Arbeitsagentur (Berufsberatung) Verbindung aufnehmen.
    Dort am besten versuchen einen Reha-Berater anzusprechen.


    Evtl. kannst du im Rahmen einer beruflichen Reha deine Ausbildung zu Ende führen
    oder sogar eine komplett neue Ausbildung (behindertengerecht) absolvieren.


    dms