Abbruch der Maßnahme erlaubt????

  • Hallo liebe User,


    ich hab da mal eine Frage. Meine Frau hat 2 Jahre um eine Umschulung gekämpft und jetzt dieses Jahr im Juli damit angefangen. Da ich meine Umschulung jetzt abgeschlossen habe und "normal" arbeiten gehe und über dem Satz verdiene fällt meine Frau aus den Leistungen ALGII raus. Soweit ist das ja ok aber darf die Maßnahme abgebrochen werden weil ich jetzt arbeiten gehe. Also ich geh arbeiten und versaue meiner Frau die Berufliche zukunft. Ist das rechtens dürfen die einfach die Maßnahme abbrechen :confused:



    Vielen Dank im Voraus die sich die Zeit nehmen und antworten

  • Wenn ihr durch deine Arbeit aus dem Leistungsbezug rausfallt wird das JC die Kosten nicht mehr übernehmen.Eventuell könnte deine Frau die Maßnahme zu Ende machen und diese aber selbst bezahlen.Eine Bekannte von mir war in der gleichen Situation und bei ihr wurde auch nichts mehr bezahlt und sie mußte aufhören.


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    Ooooooooooooooooooooh das ist besonders bitter!


    Man kann es verstehen wenn man selbst Arbeit bekommt, klar kannste keine Umschulung mehr durchziehen!


    Aber das ist biter jemandem Anderen das zu versauen der 2 Jahre kämpfte!


    Man sagt so selbst bezahlen , aber ne 2 jährige Umschulung kostet wohl auch richtig Asche!


    Ich weiss ja nicht wieviel Du mehr verdienst wenn Du sagst Ihr zahlt 100 EURO/Monat mehr??


    Oder nen Kredit aufnehmen!


    Aber musste dich absichern falls Du in der Probezeit fliegst ob Die dann die Kosten alleine weitertragen!


    Keine einfache Entscheidung!


    Ich würde aber trotzdem Fragen sie ist ja ein eigenständiger Mensch und kann nach der Umschulung ja auch Gerld verdienen gut Ihr bekommt keine Leistungen mehr aber vielleicht zieht ja dann, das ihr mehr einzahlt, wenn Sie einen Job hat!



    Also nicht über die arge ARGE, sondern ganz normal über die Bundes Anstalt für Ausbeutung!


    Elch