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Ärger mit den Ämtern

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  #1  
Alt 01.12.2009, 14:23
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Beiträge: 3
Standard Ärger mit den Ämtern

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem. Mein Mann ist vor 3 Monate nach Deutschlan mit einem Visum (Familienenzusammenführung) eingereist. Er hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung bekommen, man hat uns gesagt er muß an einer Sicherheitsbefragung teilnehmen die ist im Februar 2010.
Der Intergrationskurs beginnt Anfang Februar. Erst nach der Sicherheitsbefragung bekommt der sein Visum.
Ich beziehe ALG II, mein Mann wurde nicht in der Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, weil er kein Visum hat sondern nur eine Fiktionsbescheinigung, Sie haben ihn nur in der Haushaltsgemeinschaft aufgenommen d.h. meine Geld wurde jetzt auch gekürzt.
Er kann jetzt auch den Kurs nicht besuchen, weil die Kostenbefreiung abgelehnt wurde, weil er kein Leistung bezieht.
Beim Sozialamt waren wir auch schon, die können uns nicht helfen da mein Mann Fiktionsbescheingung § 81 Abs.4 AufehthG Erwerbstätigkeit gestattet hat sind die nicht zuständig.

Stimmt es das man erst nach 6 Monate Aufenthalt in Deutschland, anspruch auf ALG II hat????
Wer kann uns da helfen?? Was können wir machen? Lohnt es sich einen Anwalt zubeauftragen????


Danke
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  #2  
Alt 01.12.2009, 14:34
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hallo, ich habe das hier gefunden..ich weis, es ist nur rauskopiert , aber vl hilfts ja doch etwas..

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.

(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
§ 5
Und was bedeutet ...ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. ?

Dazu muss man eben genau DEN § lesen

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,

davon abweichend ergo das Gegenteil ergo muss nicht gesichert sein bei 2 und 3

Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.
ergo bei deutsch verheirateten,
Soll erteilt werden,was nichts anderes Bedeutet,dass nur bei Regelausnahmegründen davon abgewichen werden kann.
LG
Bine NRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #3  
Alt 01.12.2009, 14:41
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Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 3
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Vielen Dank Bine NRW,

aber leider habe ich nichts von den § verstanden???? Was heißt das denn genau, haben wir einen Anspruch oder nicht???

Danke
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  #4  
Alt 01.12.2009, 15:26
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Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 3
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Kann uns keiner helfen????
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  #5  
Alt 01.12.2009, 15:41
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 4.412
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Dann solltet ihr in der ARGE nachfragen.
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