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#1
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Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem. Mein Mann ist vor 3 Monate nach Deutschlan mit einem Visum (Familienenzusammenführung) eingereist. Er hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung bekommen, man hat uns gesagt er muß an einer Sicherheitsbefragung teilnehmen die ist im Februar 2010. Der Intergrationskurs beginnt Anfang Februar. Erst nach der Sicherheitsbefragung bekommt der sein Visum. Ich beziehe ALG II, mein Mann wurde nicht in der Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, weil er kein Visum hat sondern nur eine Fiktionsbescheinigung, Sie haben ihn nur in der Haushaltsgemeinschaft aufgenommen d.h. meine Geld wurde jetzt auch gekürzt. Er kann jetzt auch den Kurs nicht besuchen, weil die Kostenbefreiung abgelehnt wurde, weil er kein Leistung bezieht. Beim Sozialamt waren wir auch schon, die können uns nicht helfen da mein Mann Fiktionsbescheingung § 81 Abs.4 AufehthG Erwerbstätigkeit gestattet hat sind die nicht zuständig. Stimmt es das man erst nach 6 Monate Aufenthalt in Deutschland, anspruch auf ALG II hat???? Wer kann uns da helfen?? Was können wir machen? Lohnt es sich einen Anwalt zubeauftragen???? Danke |
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#2
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hallo, ich habe das hier gefunden..ich weis, es ist nur rauskopiert
, aber vl hilfts ja doch etwas..Zitat:
Bine NRW
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#3
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Vielen Dank Bine NRW,
aber leider habe ich nichts von den § verstanden???? Was heißt das denn genau, haben wir einen Anspruch oder nicht??? Danke |
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#4
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Kann uns keiner helfen????
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#5
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Dann solltet ihr in der ARGE nachfragen.
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