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#1
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Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe im Mai 2006 und Mai 2008 zwei Kinder bekommen, bin also aus dem alten "Erziehungsurlaub" in die neue Elternzeit gekommen. Jetzt mache ich eine 2-jährige Umschulung zur Friseurin. Eine Mitauszubildende kam auch aus der Elternzeit, war vorher arbeitslos und bekommt jetzt ALG1. Ich habe dies beantragt und es wurde abgelehnt. Was ist nun richtig und rechtens? Vielen Dank für hoffentlich viele Tipps
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#2
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ich tippe mal, weil du die Rahmenfrist von 2 jahren schon lange überschritten hast, also dein letzter beitagspflichtiger arbeitstag länger als zwei jahre zurück liegt. bleibt nur noch hartz4, allerdings im rahmen einer bei dir vorhandenen bedarfsgemeinschaft, also kinder und evt. ein ehemann/lebenspartner.
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#3
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Hallo noch mal, bei der anderen Umschülerin war es auch so. Sie hatte 2 Jahre normale Elternzeit und für 9 Monate Landeserziehungsgeld. Bei der Rentenversicheung wird diese Zeit auch als Arbeitszeit gerechnet, mit einem "Verdienst" den ich noch nie hatte. Und wenn ich bei Google schaue steht de ALG1-Anwartschaft gibt es auch wenn man ein Kind unter 3 Jahren zu Hause betreut hat und Leistungen nach SGB3 erhalten hat. Was ist nun richtig?
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#4
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hier mal ein kommentar dazu:
Zitat:
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#5
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Elterngeld ist aber auch eine Entgeldersatzleistung nach SGB 3. Ich habe vor der Elternzeit kein ALG2 bekommen sondern Erziehungsgeld(wie es zu diesem Zeitpunkt noch hieß) Ich bin verwirrt. Und ich will das ALG 1 nur, das ich ohne wie ein unmündiges Kind fragen zu müssen, umziehen darf. Habe durch meine Umschulung sonst viele Umwege zu fahren. Ich bitte um nochmalige Antwort Danke
Geändert von Promzessin (04.09.2010 um 15:33 Uhr) |
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#6
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ich bleibe dabei, dein alg1-anspruch ist verfallen. mehr kann ich dazu nun auch nicht schreiben. das nächste wäre eine klage deinerseits vor dem zuständigen sozialgericht mit wenig aussicht auf erfolg.
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