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alg 2 bei besuch von berufsförderungswerk ?

 
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  #1  
Alt 19.07.2008, 14:01
AlanS AlanS ist offline
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Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 1
Standard alg 2 bei besuch von berufsförderungswerk ?

hi , ich wollte mal fragen ob sich bei euch einer mit der thematik auskennt.

ich bin jetzt 25 jahre, hab vorher abi gemacht und danach 6 semester studiert ( nicht fertig ). ich musste
das studium wegen einer üblen krankheit unterbrechen. als es dann besser ging bin ich mit 24 vom arbeitsamt in eine reha ausbildung als kaufmann vermittelt worden. damals haben meine eltern noch kindergeld für mich bekommen. jetzt bin ich vor kurzem 25 geworden und die ausbildung hat gerade angefangen. weil ich vorher
ja nicht gearbeited hab bekomme ich vom arbeitsamt auch kein geld für die ausbildung, ausser 10€ im monat für heimfahrten. meine eltern verdienen recht gut , deswegen gabs auch nicht den mindestsatz von 90€ als das damals (mit 24) mit der ausbildung beantragt wurde. ich bekomm unter der woche eine wohnung und essen gestellt in dem berufsförderungswerk, muss aber mindestens jedes 2te wochenende nach hause weil die da dicht machen. wohnen tu ich jetzt wieder bei meinen eltern, vorher hatte ich eine eigene wohnung am studienort.

da ich jetzt 25 bin, bekommen meine eltern kein kindergeld mehr für mich.

hab ich irgendeine möglichkeit alg 2 zu beantragen ? immerhin mach ich ja auch ne vollzeit schulische ausbildung, aber bei umgerechnet nur 10€ im monat vom arbeitsamt is das ein armer studenlohn.

ein klassenkamerad von mir ist auch 25, der ist zwar kein reha fall ( die 66,6% vom vorherigen gehalt bekommen ) , aber bekommt hartz4 ( regelsatz + wohngeld ) , bei ihm ist das eine so genannte vollausbildung. er hat vorher gelegenheitsjobs gemacht, aber das hab ich die jahre über auch bis ich halt 2 jahre komplett durch krankheit ausfiel und nix machen konnte. hab ich die möglichkeit zusätzlich unterstützend zur ausbildung hartz4 zu beantragen ?
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  #2  
Alt 19.07.2008, 22:21
advokat advokat ist offline
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Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 422
Standard

wenn du nicht BaFöG berechtig bist, müsstest du alg II bekommen
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