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#1
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Hallo,
bin gerade auf diese Seite gestossen und hab gleich mal eine Frage. Nach meinem Studienabschluss im November 2006 war ich 2 Monate arbeitslos und habe Leistungen erhalten. Dann war ich selbstständig und habe 9 Monate den Existenzgründungszuschuss erhalten. Damit ist e jetzt vorbei und mit der Selbstständigkeit auch. Ist es jetzt sinnvoll sich arbeitslos zu melden, denn ALG 2 werde ich nicht erhalten (Lebenspartner verdient 2500 ? brutto). Aber wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Wäre toll wennmir jemand einen Rat geben könnte. Liebe Grüße Mari |
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#2
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Hallo,
wenn kein Anspruch auf ALG2 Leistungen aufgrund eines zu hohen Gesamteinkommens besteht, bist du verpflichtet dich selber zu versichern. (va 140 -160€ monatlich) Ich würde dir aber auf jeden Fall raten, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen denn probieren geht über studieren. |
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