ALG I und Elterngeld

  • Hallo,


    ich werde bald Vater und bin leider zur Zeit arbeitslos.


    Da meine Frau unbedingt ein Jahr Elternzeit nehmen will, überlege ich nun, ob ich noch die 2 Partnermonate nehme.
    Soweit ich mich informiert habe, gibt es wohl für mich 2 Möglichkeiten: Entweder 2 Monate "Fulltime-Daddy" (Nur Bezug von Elterngeld) oder ALG-I und Elterngeld.
    Da ich zum Geburtstermin bereits über ein halbes Jahr arbeitslos sein werde, würde mein "reines" Elterngeld aus den paar Monaten, in denen ich noch gearbeitet habe wohl so etwa 600 EUR betragen - ALG-I ist jedoch deutlich höher (ca. 1.400 EUR mtl).


    Wie genau soll das nun gehen mit ALG-I und Elterngeld? Ich darf bei Bezug von Elterngeld ja nur 30 WoStd. arbeiten. Da ich ja faktisch gar nicht arbeite sehe ich beim Elterngeld kein Problem - aber wie sieht es beim ALG aus? Ich stehe ja dem Arbeitsmarkt während der 2 Partnermonate nicht voll zur Verfügung, sondern nur 30 WoStd.? Kürzt sich da dann das ALG I?



    Gruß,
    Steamy24

  • Im zweiten Absatz Deiner Frage kommst Du genau auf das Problem.
    Ja, Du kannst Elternzeit nehmen- aber nicht gleichzeitig arbeitslos sein und ALG 1 beziehen. Entweder/ oder, beides geht nicht. Arbeitslos im Sinne des SGB III ist nur, wer auch arbeitsfähig und -willig ist (d.h. dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht), das ist man in der Elternzeit ja zumeist nicht
    Es gibt auch folgende Möglichkeit:
    Du kannst Elterngeld beziehen auch gleichzeitig mit ALGI, dann allerdings nur den Mindestsatz und das nur, wenn Du einen Einkommensverlust hast. Elternzeit nehmen kann man ohne AG nicht.

  • [...]Du kannst Elterngeld beziehen auch gleichzeitig mit ALGI, dann allerdings nur den Mindestsatz und das nur, wenn Du einen Einkommensverlust hast. Elternzeit nehmen kann man ohne AG nicht.


    Hallo,
    erst mal Danke für die rasche Antwort.


    Was heißt das nun konkret - Elterngeld beziehen gleichzeitig mit ALGI? Sich beim Arbeitsamt nur Teilzeit-arbeitssuchend zu melden?


    Und wenn ich für 2 Monate nicht mehr arbeitssuchend bin, weil ich mich ganz um (Mutter und) Kind kümmern will - geht es nach den 2 Monaten dann mit der Restzeit ALG-I weiter?


    Gruß,
    Steamy24