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ALG II als Darlehen/ GEZ Befreiung ?

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  #1  
Alt 09.01.2008, 16:46
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Standard ALG II als Darlehen/ GEZ Befreiung ?

Hallo zusammen,

erhalte seit einigen Monbaten ALG II nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen.
Arge meinte, daß die Befreiung von den GEZ-Gebühren dann nicht greifen.
Meine Frage an Euch:
Bin ich bei ALG II auf Darlehenbasis weiterhin von den GEZ Gebühren befreit ?
Gibt es Urteile hierzu, die Ihr kennt ?

Gruß an alle
Benjamin

Geändert von Manfred1 (09.01.2008 um 17:48 Uhr)
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  #2  
Alt 09.01.2008, 17:48
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Wieso wird ALG 2 nur als Darlehen bezahlt?
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  #3  
Alt 09.01.2008, 19:52
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Im Staatsvertrag steht über die Gebührenbefreiung von ALG-2-Empfängern in § 6 Abs.1 Nr. 3 folgendes:


(1) Von Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende
natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich
privaten Bereich befreit:
1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten
Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
oder nach den §§ 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes,
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach
§ 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,
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  #4  
Alt 09.01.2008, 19:55
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Befreit werden also auf Antrag Empfänger von Sozialgeld oder ALG 2 incl. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II), aber ohne den befristeten Zuschlag nach ALG 1 (§ 24 SGB II).
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  #5  
Alt 10.01.2008, 00:27
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Danke für die Hinweise.
Habt Ihr vielleicht noch Urteile der SG parat ?
Gruß
Benjamin
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  #6  
Alt 10.01.2008, 00:53
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Hallo Nataly,
zu Deiner Frage, warum ALG II bei mir als Darlehen gezahlt wird:
Derzeit wird sozialgerichtlich geprüft, ob anzurechendes Vermögen
vorhanden ist. Dies behauptet natürlich die Arge und zahlt vorerst
nur ALG II auf Darlehnbasis. Werde über den Ausgang des Verfahrens
berichten.
Gruß und danke für die Hinweise
Benjamin
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  #7  
Alt 10.01.2008, 10:34
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"Habt Ihr vielleicht noch Urteile der SG parat ?"

Für GEZ-Gebühren sind die Verwaltungsgerichte zuständig.
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  #8  
Alt 10.01.2008, 11:59
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Beiträge: 2.083
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Hallo Benjamin!

Dann las Dich doch auch auf Darlehnsbasis von den GEZ-Zahlungen befreien!

Was passiert denn wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet? Erstattet Dir die ARGE dann die zuviel geleisteten GEZ Gebühren? - Mit Sicherheit nicht, weil sie lediglich den Leistungsbescheid erstellt und dieser ist für die GEZ maßgeblich!

Also hin zum Sachberarbeiter der die GEZ Befreiung bearbeitet und den Leistungsbescheid vorlegen!


Gruß
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