|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
erhalte seit einigen Monbaten ALG II nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen. Arge meinte, daß die Befreiung von den GEZ-Gebühren dann nicht greifen. Meine Frage an Euch: Bin ich bei ALG II auf Darlehenbasis weiterhin von den GEZ Gebühren befreit ? Gibt es Urteile hierzu, die Ihr kennt ? Gruß an alle Benjamin Geändert von Manfred1 (09.01.2008 um 17:48 Uhr) |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Wieso wird ALG 2 nur als Darlehen bezahlt?
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Im Staatsvertrag steht über die Gebührenbefreiung von ALG-2-Empfängern in § 6 Abs.1 Nr. 3 folgendes:
(1) Von Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit: 1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den §§ 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes, 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches), 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Befreit werden also auf Antrag Empfänger von Sozialgeld oder ALG 2 incl. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II), aber ohne den befristeten Zuschlag nach ALG 1 (§ 24 SGB II).
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Danke für die Hinweise.
Habt Ihr vielleicht noch Urteile der SG parat ? Gruß Benjamin |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Hallo Nataly,
zu Deiner Frage, warum ALG II bei mir als Darlehen gezahlt wird: Derzeit wird sozialgerichtlich geprüft, ob anzurechendes Vermögen vorhanden ist. Dies behauptet natürlich die Arge und zahlt vorerst nur ALG II auf Darlehnbasis. Werde über den Ausgang des Verfahrens berichten. Gruß und danke für die Hinweise Benjamin |
|
#7
|
|||
|
|||
|
"Habt Ihr vielleicht noch Urteile der SG parat ?"
Für GEZ-Gebühren sind die Verwaltungsgerichte zuständig. |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Hallo Benjamin!
Dann las Dich doch auch auf Darlehnsbasis von den GEZ-Zahlungen befreien! Was passiert denn wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet? Erstattet Dir die ARGE dann die zuviel geleisteten GEZ Gebühren? - Mit Sicherheit nicht, weil sie lediglich den Leistungsbescheid erstellt und dieser ist für die GEZ maßgeblich! Also hin zum Sachberarbeiter der die GEZ Befreiung bearbeitet und den Leistungsbescheid vorlegen! Gruß |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Zinsloses Darlehen vom Amt | Wildcat78 | Anspruch und Leistungen | 6 | 29.10.2009 12:56 |
| Heizkosten, GEZ-befreiung | Na.Naimo | Anspruch und Leistungen | 1 | 04.02.2008 09:55 |
| Darlehen troz Insolvenz ? | powersteini | Wohnung und Miete | 3 | 07.01.2008 21:28 |
| ALG2 als Darlehen. | wnuck | Anspruch und Leistungen | 4 | 01.11.2007 00:40 |
| Erstantrag vor 3 Monaten- Darlehen von Verwandten | ssi-bodyguard | Anspruch und Leistungen | 2 | 04.07.2006 21:45 |