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#1
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ich bin 22 und 2005 bis 2007 habe ich in einer stadt gewohnt wegen der ausbildung und dann bin ich im sept 2007 in eine andere stadt gezogen wegen der ausbildung....die habe ich im märz nicht abgeschlossen....daher meine frage...habe ich überhaupt anspruch auf alg II??? darf ich meine wohnung behalten oder muss ich zu meinen eltern zurück????
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#2
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Wenn ich dich recht verstehe, hast du bereits 2005 nicht mehr bei deinen Eltern gewohnt. Wenn das zutrifft, gilt für dich die neue Regelung, dass man unter 25 nicht umziehen darf, nicht. Das ergibt sich aus § 68 Abs. 2 SGB II.
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